Individueller Sanierungsfahrplan 2026 — Stufendiagramm: Gebäudehülle 20 %, Anlagentechnik 20 %, Heizungsoptimierung 20 % mit iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte.
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Individueller Sanierungsfahrplan 2026: mehr Förderung, klare Reihenfolge

Mit dem iSFP sichern Sie sich +5 Prozentpunkte BEG-Bonus auf Einzelmaßnahmen und verdoppeln die förderfähigen Kosten. So sanieren Sie 2026 in der richtigen Reihenfolge.

Von Jan Brinkmann, Dipl.-Ing., veröffentlicht am

Kurz vorweg: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöhen Sie den Fördersatz vieler Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte und verdoppeln zugleich die förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Der Fahrplan selbst wird von der BAFA mit 50 % bezuschusst. Wer einen Sanierungsstau vor sich hat, holt damit nicht nur mehr Zuschuss heraus, sondern saniert auch in der Reihenfolge, die technisch und wirtschaftlich Sinn ergibt.

Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan?

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein von einem gelisteten Energieeffizienz-Experten erstelltes Dokument, das Ihr Gebäude Schritt für Schritt zu einem energetisch guten Zustand führt. Statt planlos einzelne Maßnahmen zu beauftragen, sehen Sie schwarz auf weiß, welche Maßnahme wann sinnvoll ist, was sie kostet und wie viel Förderung und Energieeinsparung dahintersteht. Details zu Ablauf und Inhalten haben wir in unserem Ratgeber was im individuellen Sanierungsfahrplan steckt zusammengefasst.

Der eigentliche Förder-Hebel steckt aber nicht nur in der Planung — sondern im iSFP-Bonus.

Der iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte auf Einzelmaßnahmen

Setzen Sie eine Einzelmaßnahme aus Ihrem Sanierungsfahrplan um, steigt der Fördersatz der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) um 5 Prozentpunkte. Aus dem Grundfördersatz von 15 % werden so 20 %:

  • Gebäudehülle (Dämmung Dach, Fassade, Kellerdecke; Fenster/Türen): 15 % → 20 % mit iSFP-Bonus
  • Anlagentechnik (außer Heizung), z. B. Lüftung mit Wärmerückgewinnung: 15 % → 20 % mit iSFP-Bonus
  • Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Dämmung von Rohrleitungen): 15 % → 20 % mit iSFP-Bonus

Wichtig — was der iSFP-Bonus nicht abdeckt: Der Austausch des Wärmeerzeugers selbst (also der Heizungstausch, etwa auf eine Wärmepumpe) läuft nicht über den iSFP-Bonus, sondern über die separate Heizungsförderung der KfW (Programm 458). Ebenfalls ausgenommen sind Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasse-/Holzheizungen sowie Fachplanung und Baubegleitung. Was für die Heizung gilt, lesen Sie in unserem Beitrag zur aktuellen Heizungsförderung 2026.

Doppelter Kostendeckel: 30.000 → 60.000 € pro Wohneinheit

Neben dem höheren Fördersatz bringt der Sanierungsfahrplan einen zweiten, oft unterschätzten Vorteil: Er verdoppelt die förderfähigen Höchstkosten je Wohneinheit und Kalenderjahr von 30.000 € auf 60.000 €. Gerade bei größeren Hüllsanierungen — Dach plus Fassade plus Fenster — ist erst dieser höhere Deckel der Grund, warum der volle Zuschuss überhaupt ankommt. Sie haben dafür bis zu 15 Jahre Zeit: Der Bonus gilt für alle Maßnahmen, die Sie innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans umsetzen.

Die richtige Reihenfolge: erst die Hülle, dann die Technik

Ein guter Sanierungsfahrplan ist mehr als eine Förder-Rechnung — er bringt die Maßnahmen in die bauphysikalisch sinnvolle Abfolge. Als Faustregel gilt: erst die Gebäudehülle dichten und dämmen, dann die Anlagentechnik auf den dann niedrigeren Wärmebedarf auslegen. Wer zuerst eine Wärmepumpe einbaut und danach dämmt, dimensioniert die Heizung womöglich zu groß und zahlt unnötig drauf. Welche Reihenfolge speziell im Bestand trägt, vertiefen wir im Ratgeber energetische Sanierung im Altbau.

Was kostet der Sanierungsfahrplan — und was zahlt die BAFA?

Die BAFA fördert die Erstellung des Fahrplans über die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit 50 % des Beratungshonorars:

  • max. 650 € Zuschuss beim Ein- und Zweifamilienhaus,
  • max. 850 € ab drei Wohneinheiten,
  • +250 € einmalig, wenn die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutert werden.

Bei uns startet die Leistung individueller Sanierungsfahrplan für das Ein-/Zweifamilienhaus bei 1.300 € brutto — nach Abzug des BAFA-Zuschusses zahlen Sie also netto ab rund 650 €. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Berater in der Energieeffizienz-Experten-Liste (dena) geführt wird — das ist bei uns der Fall.

Antragstiming: der häufigste teure Fehler

Für die Umsetzungs-Maßnahmen gilt: Stellen Sie den Förderantrag rechtzeitig. Maßgeblich ist nicht der Baubeginn, sondern der Vertrag. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage geschlossen ist. Ein voreilig ohne diese Bedingung unterschriebener Handwerkervertrag kann die Förderung kosten. Der Sanierungsfahrplan selbst schafft hier Ruhe: Er liegt vor der Umsetzung vor, sodass Sie Anträge geordnet und fristgerecht stellen können.

Häufige Fragen

Bekomme ich den iSFP-Bonus auf jede Sanierungsmaßnahme?

Nein. Der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung) und für die Heizungsoptimierung. Der Heizungstausch selbst läuft über die separate KfW-Heizungsförderung. Förderungsfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.

Wie lange gilt mein Sanierungsfahrplan?

Der iSFP-Bonus gilt für Maßnahmen, die Sie innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans umsetzen. Sie müssen also nicht alles auf einmal stemmen. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.

Lohnt sich der Fahrplan, wenn ich nur eine Maßnahme plane?

Häufig ja: Schon bei einer einzigen förderfähigen Maßnahme können die zusätzlichen 5 Prozentpunkte den (nach BAFA-Zuschuss geringen) Eigenanteil für den Fahrplan übersteigen. Die genaue Rechnung hängt von der Investitionssumme ab. Förderungsfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.

Kann ich iSFP-Bonus und Heizungsförderung kombinieren?

Ja — sie greifen in getrennten Töpfen. Die Hüllen- und Optimierungsmaßnahmen laufen über die BEG EM (BAFA), der Heizungstausch über die KfW (458). Einen Überblick gibt unsere Seite zur BEG-Förderung. Es gilt die jeweils aktuelle Programmrichtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.

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Autor

Jan Brinkmann — Dipl.-Ing., dena-zugelassener Energieeffizienz-Experte (GIH), DGNB- und BiRN-Auditor, BAFA-Sachverständiger. Ingenieurbüro Brinkmann, Hatten & Norderney.

Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-/KfW-Richtlinie. Alle Förderangaben Stand KW 29/2026, ohne Gewähr. Fördersätze vor Antragstellung auf bafa.de bzw. kfw.de prüfen.

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