Was wir für Sie tun

Das Ingenieurbüro Brinkmann übernimmt die Statik und Tragwerksplanung für Neubau, Umbau und Bestand — für private Bauherren ebenso wie für Architekten und Planungsbüros in Oldenburg und der norddeutschen Region.
Leistungsüberblick Statik
- Tragwerksplanung nach HOAI (Leistungsphasen 1–6)
- Standsicherheitsnachweise für das Baugenehmigungsverfahren
- Statikberechnungen für Neubau, Umbau und Dachausbau
- Sonderprüfungen und Gutachten zur Tragfähigkeit
- Fachplanung in Zusammenarbeit mit Architekten und Planungsbüros
Wann brauchen Sie einen Statiker?
In vielen Fällen schreibt die Landesbauordnung einen Standsicherheitsnachweis vor. Das gilt typischerweise für Neu- und Erweiterungsbauten, Umbau und Sanierung mit Eingriffen in tragende Bauteile, Dachausbauten sowie Anbauten und Garagen.
Wir beraten Sie vor Ort in Oldenburg, Bremen, Bremerhaven und der Nordwestregion.
Ablauf

Häufige Fragen
- Wann brauche ich einen Tragwerksplaner?
- Ein Tragwerksplaner (Statiker) ist erforderlich bei Neubauten, Anbauten, Nutzungsänderungen, dem Entfernen tragender Wände, dem Einbau von Öffnungen in Decken oder Wänden sowie bei Sanierungsmaßnahmen, die die Tragstruktur beeinflussen.
- Was umfasst die statische Berechnung?
- Die statische Berechnung (Tragwerksnachweis) dimensioniert alle tragenden Bauteile (Fundamente, Wände, Stützen, Decken, Dachkonstruktion), weist die Sicherheit gegen Versagen nach und liefert die Ausführungszeichnungen für den Bau.
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