Modernes Gebäude als Motiv für Förderprogramme und Förderberatung rund um die Gebäudesanierung.
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Förderung für energetisches Bauen — BAFA und KfW aus einer Hand

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Energetische Sanierungen, Neubauten und Beratungsleistungen sind in Deutschland breit gefördert — von BAFA und KfW. Das Ingenieurbüro Brinkmann begleitet Sie als BAFA-zugelassener Energieberater von der Beratung bis zur Antragstellung. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Programme.

Aktualitätsvorbehalt

Förderkonditionen ändern sich regelmäßig. Alle Angaben auf dieser Seite stehen unter Aktualitätsvorbehalt (Stand: KW 25/2026). Vor Antragstellung auf bafa.de und kfw.de prüfen. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.

Energieberatung Wohngebäude (BAFA EBW)

Das BAFA fördert eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten. Voraussetzung: BAFA-zugelassener Energieberater (EEE-Listung).

  • Fördersatz: bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten
  • Höchstzuschuss: 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus, 1–2 WE) / 850 € (Mehrfamilienhaus, ≥3 WE)
  • Zielgruppe: Eigentümer von Wohngebäuden im Bestand
  • Antragstelle: BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
  • Voraussetzung: persönliche Vor-Ort-Begehung durch BAFA-zugelassenen Berater
  • Wichtig: Förderantrag vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags stellen

IB Brinkmann bietet: Energieberatung Wohngebäude · Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie EBW; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Aktuelle Konditionen auf bafa.de prüfen.

iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte auf BEG-Einzelmaßnahmen

Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) hat, erhält bei allen BAFA-BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) einen Bonus von +5 Prozentpunkten auf den regulären Fördersatz. Der Bonus ist nicht befristet, solange das BEG-EM-Programm in seiner aktuellen Form besteht.

  • Grundfördersatz BEG EM: 15 % der förderfähigen Kosten
  • Mit iSFP-Bonus: 20 % (+5 Prozentpunkte)
  • Gilt für: Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung und weitere BEG-EM-Maßnahmen
  • Gilt NICHT für KfW-Programme
  • Beispiel: 10.000 € Maßnahmenkosten → ohne Sanierungsfahrplan (iSFP) 1.500 €, mit Sanierungsfahrplan (iSFP) 2.000 € Förderung

IB Brinkmann erstellt Sanierungsfahrplan (iSFP) nach BAFA-Methodik. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie BEG EM; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Aktuelle Konditionen auf bafa.de prüfen.

Energieberatung Nichtwohngebäude (BAFA EBN)

Für Gewerbe, Industrie und Kommunen fördert das BAFA qualifizierte Energieberatungen für Nichtwohngebäude (Programm EBN) mit 50 % der förderfähigen Beratungskosten.

  • Fördersatz: 50 % der förderfähigen Beratungskosten
  • Max. Zuschuss: 850 € (NGF < 200 m²) · 2.500 € (200–500 m²) · 4.000 € (> 500 m²)
  • Zielgruppe: Gewerbe, Industrie, Kommunen, WEG mit NWG-Anteil
  • Stand: BAFA-Richtlinie EBN (BAnz AT 23.12.2024 B2, gültig ab 01.01.2025)
  • Förderantrag vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags stellen

IB Brinkmann bietet: NWG-Energieberatung · Energieaudit DIN EN 16247. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie EBN; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Aktuelle Konditionen auf bafa.de prüfen.

BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA BEG EM)

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung, Lüftung) werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA gefördert.

  • Grundfördersatz: 15 % der förderfähigen Kosten
  • Mit iSFP-Bonus: 20 %
  • Förderfähig u.a.: Dämmung Außenwand/Dach/Keller, Fenster/Türen, Lüftungsanlagen, hydraulischer Abgleich
  • Zielgruppe: Eigentümer von Wohngebäuden im Bestand (Kauf vor Baubeginn nicht möglich)
  • EEE-Pflicht: Energieeffizienz-Experte als Nachweis erforderlich (IB Brinkmann ist EEE-listet)
  • Förderantrag vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags stellen

Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie BEG EM; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Aktuelle Konditionen auf bafa.de prüfen.

Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298)

Für Neubauten fördert die KfW über das Programm „Klimafreundliches Wohngebäude" (KfW 297/298) mit Tilgungszuschüssen. Die höhere Förderstufe setzt einen QNG-Nachweis voraus.

  • Voraussetzung Basisförderung: Effizienzhaus-40-Standard, Treibhausgas-Grenzwert
  • Höhere Förderstufe „mit QNG": zusätzlicher Tilgungszuschuss, QNG-Nachweis erforderlich
  • QNG-Nachweis: z. B. über BNK- oder DGNB-Zertifizierung
  • Antragstelle: KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
  • Förderantrag vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags stellen

IB Brinkmann bietet: DGNB-/BNK-Zertifizierung · Ökobilanz (LCA) · Wärmebrückennachweis. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen KfW-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Aktuelle Konditionen auf kfw.de prüfen.

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Das Ingenieurbüro Brinkmann begleitet Sie als BAFA-zugelassener Energieberater durch den Förderdschungel — von der Erstberatung bis zur Antragstellung. Sprechen Sie uns an: Tel.: 0441 390 111 0 · [email protected]

Förder-Vergleichstabellen: BEG, KfW und iSFP-Bonus

Die wichtigsten Fördersätze und Zuschüsse im Überblick — von BEG-Einzelmaßnahmen über die KfW-Neubauförderung bis zum konkreten iSFP-Bonus-Beispiel. Alle Angaben sind geschätzt; maßgeblich sind die jeweils gültigen BAFA-/KfW-Richtlinien.

BEG-Einzelmaßnahmen (Wohngebäude) — Fördersätze und Boni

Stand: KW 25/2026, geschätzt — Angaben unverbindlich, vor Antragstellung auf bafa.de prüfen. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie.

BEG-Einzelmaßnahmen (Wohngebäude) — Fördersätze und Boni
MaßnahmeBasis-Fördersatz+ iSFP-Bonus+ WPB-BonusMax. FördersatzMax. förderfähige KostenMax. Zuschuss
Gebäudehülle (Dämmung Dach, Wand, Keller)15 %+5 Prozentpunkte+5 Prozentpunkte25 %60.000 € / WE15.000 €
Fenster und Außentüren15 %+5 Prozentpunkte+5 Prozentpunkte25 %60.000 € / WE15.000 €
Sommerlicher Wärmeschutz (Sonnenschutz)15 %+5 Prozentpunkte+5 Prozentpunkte25 %60.000 € / WE15.000 €
Heizungsanlage — Wärmepumpe30 %+5 Prozentpunkte+5 Prozentpunkte40 %30.000 € (1. WE), 15.000 € (2. WE)12.000 € / 6.000 €
Heizungsanlage — Biomasse30 %+5 Prozentpunkte+5 Prozentpunkte40 %30.000 € (1. WE)12.000 €
Heizungsanlage — Solarthermie30 %+5 Prozentpunkte+5 Prozentpunkte40 %30.000 € (1. WE)12.000 €
Anlagentechnik (Lüftungsanlage, Hydraul. Abgleich)15 %+5 Prozentpunkte+5 Prozentpunkte25 %60.000 € / WE15.000 €
Energieberatung Wohngebäude (BAFA-EBW)50 %50 %Beratungshonorarmax. 650 € (1–2 WE) / 850 € (ab 3 WE)

WE = Wohneinheit. WPB = Worst-Performing-Building (Effizienzklasse F, G oder H). Quelle: BAFA-Richtlinie BEG EM.

Kredit-Höchstbeträge „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" (KFN, KfW 297/298)

Stand: KW 25/2026, geschätzt — Angaben unverbindlich, vor Antragstellung auf kfw.de prüfen. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige KfW-Richtlinie.

Kredit-Höchstbeträge „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" (KFN, KfW 297/298)
FörderstufeMax. Kreditbetrag je Wohneinheit
Klimafreundliches Wohngebäude (ohne QNG)100.000 €
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG150.000 €
  • Programm 297 – private Selbstnutzung. Programm 298 – alle übrigen Antragstellenden (Vermietung, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften). Höchstbeträge in beiden Programmen identisch.
  • Basisstufe: Effizienzhaus-40-Standard + Treibhausgas-Grenzwert im Lebenszyklus. Höhere Stufe (150.000 €) setzt zusätzlich das QNG-Siegel voraus.
  • Seit Dez. 2025 zusätzlich Effizienzhaus-55-Stufe förderfähig; wirkt auf Konditionen, nicht auf den Kredit-Höchstbetrag (100.000 €).

Stand: 19.06.2026. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen KfW-Programmbedingungen (297/298). Den Förderantrag stellen Sie vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags.

iSFP-Bonus-Beispiel (Außenwanddämmung)

Stand: KW 25/2026, geschätzt — vor Antragstellung auf bafa.de prüfen. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie.

iSFP-Bonus-Beispiel (Außenwanddämmung)
SzenarioFördersatzFörderfähige KostenZuschuss
Ohne iSFP, ohne WPB15 %40.000 €6.000 €
Mit iSFP (+5 Prozentpunkte)20 %40.000 €8.000 €
Mit iSFP + WPB (+10 Prozentpunkte)25 %40.000 €10.000 €

WPB = Worst-Performing-Building (Effizienzklasse F, G oder H laut Energieausweis).

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