Welche Förderung steht Ihnen zu?
In zwei Minuten sehen Sie, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Gebäude und Vorhaben relevant sind.
Energetische Sanierungen, Neubauten und Beratungsleistungen sind in Deutschland breit gefördert — von BAFA und KfW. Das Ingenieurbüro Brinkmann begleitet Sie als BAFA-zugelassener Energieberater von der Beratung bis zur Antragstellung. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Programme.
Aktualitätsvorbehalt
Förderkonditionen ändern sich regelmäßig. Alle Angaben auf dieser Seite stehen unter Aktualitätsvorbehalt (Stand: KW 25/2026). Vor Antragstellung auf bafa.de und kfw.de prüfen. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
Energieberatung Wohngebäude (BAFA EBW)
Das BAFA fördert eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten. Voraussetzung: BAFA-zugelassener Energieberater (EEE-Listung).
- Fördersatz: bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten
- Höchstzuschuss: 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus, 1–2 WE) / 850 € (Mehrfamilienhaus, ≥3 WE)
- Zielgruppe: Eigentümer von Wohngebäuden im Bestand
- Antragstelle: BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
- Voraussetzung: persönliche Vor-Ort-Begehung durch BAFA-zugelassenen Berater
- Wichtig: Förderantrag vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags stellen
IB Brinkmann bietet: Energieberatung Wohngebäude · Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie EBW; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Aktuelle Konditionen auf bafa.de prüfen.
iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte auf BEG-Einzelmaßnahmen
Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) hat, erhält bei allen BAFA-BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) einen Bonus von +5 Prozentpunkten auf den regulären Fördersatz. Der Bonus ist nicht befristet, solange das BEG-EM-Programm in seiner aktuellen Form besteht.
- Grundfördersatz BEG EM: 15 % der förderfähigen Kosten
- Mit iSFP-Bonus: 20 % (+5 Prozentpunkte)
- Gilt für: Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung und weitere BEG-EM-Maßnahmen
- Gilt NICHT für KfW-Programme
- Beispiel: 10.000 € Maßnahmenkosten → ohne Sanierungsfahrplan (iSFP) 1.500 €, mit Sanierungsfahrplan (iSFP) 2.000 € Förderung
IB Brinkmann erstellt Sanierungsfahrplan (iSFP) nach BAFA-Methodik. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie BEG EM; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Aktuelle Konditionen auf bafa.de prüfen.
Energieberatung Nichtwohngebäude (BAFA EBN)
Für Gewerbe, Industrie und Kommunen fördert das BAFA qualifizierte Energieberatungen für Nichtwohngebäude (Programm EBN) mit 50 % der förderfähigen Beratungskosten.
- Fördersatz: 50 % der förderfähigen Beratungskosten
- Max. Zuschuss: 850 € (NGF < 200 m²) · 2.500 € (200–500 m²) · 4.000 € (> 500 m²)
- Zielgruppe: Gewerbe, Industrie, Kommunen, WEG mit NWG-Anteil
- Stand: BAFA-Richtlinie EBN (BAnz AT 23.12.2024 B2, gültig ab 01.01.2025)
- Förderantrag vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags stellen
IB Brinkmann bietet: NWG-Energieberatung · Energieaudit DIN EN 16247. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie EBN; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Aktuelle Konditionen auf bafa.de prüfen.
BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA BEG EM)
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung, Lüftung) werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA gefördert.
- Grundfördersatz: 15 % der förderfähigen Kosten
- Mit iSFP-Bonus: 20 %
- Förderfähig u.a.: Dämmung Außenwand/Dach/Keller, Fenster/Türen, Lüftungsanlagen, hydraulischer Abgleich
- Zielgruppe: Eigentümer von Wohngebäuden im Bestand (Kauf vor Baubeginn nicht möglich)
- EEE-Pflicht: Energieeffizienz-Experte als Nachweis erforderlich (IB Brinkmann ist EEE-listet)
- Förderantrag vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags stellen
Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie BEG EM; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Aktuelle Konditionen auf bafa.de prüfen.
Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298)
Für Neubauten fördert die KfW über das Programm „Klimafreundliches Wohngebäude" (KfW 297/298) mit Tilgungszuschüssen. Die höhere Förderstufe setzt einen QNG-Nachweis voraus.
- Voraussetzung Basisförderung: Effizienzhaus-40-Standard, Treibhausgas-Grenzwert
- Höhere Förderstufe „mit QNG": zusätzlicher Tilgungszuschuss, QNG-Nachweis erforderlich
- QNG-Nachweis: z. B. über BNK- oder DGNB-Zertifizierung
- Antragstelle: KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
- Förderantrag vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags stellen
IB Brinkmann bietet: DGNB-/BNK-Zertifizierung · Ökobilanz (LCA) · Wärmebrückennachweis. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen KfW-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Aktuelle Konditionen auf kfw.de prüfen.
Jetzt Förderberatung anfragen
Das Ingenieurbüro Brinkmann begleitet Sie als BAFA-zugelassener Energieberater durch den Förderdschungel — von der Erstberatung bis zur Antragstellung. Sprechen Sie uns an: Tel.: 0441 390 111 0 · [email protected]
Förder-Vergleichstabellen: BEG, KfW und iSFP-Bonus
Die wichtigsten Fördersätze und Zuschüsse im Überblick — von BEG-Einzelmaßnahmen über die KfW-Neubauförderung bis zum konkreten iSFP-Bonus-Beispiel. Alle Angaben sind geschätzt; maßgeblich sind die jeweils gültigen BAFA-/KfW-Richtlinien.
BEG-Einzelmaßnahmen (Wohngebäude) — Fördersätze und Boni
Stand: KW 25/2026, geschätzt — Angaben unverbindlich, vor Antragstellung auf bafa.de prüfen. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie.
| Maßnahme | Basis-Fördersatz | + iSFP-Bonus | + WPB-Bonus | Max. Fördersatz | Max. förderfähige Kosten | Max. Zuschuss |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebäudehülle (Dämmung Dach, Wand, Keller) | 15 % | +5 Prozentpunkte | +5 Prozentpunkte | 25 % | 60.000 € / WE | 15.000 € |
| Fenster und Außentüren | 15 % | +5 Prozentpunkte | +5 Prozentpunkte | 25 % | 60.000 € / WE | 15.000 € |
| Sommerlicher Wärmeschutz (Sonnenschutz) | 15 % | +5 Prozentpunkte | +5 Prozentpunkte | 25 % | 60.000 € / WE | 15.000 € |
| Heizungsanlage — Wärmepumpe | 30 % | +5 Prozentpunkte | +5 Prozentpunkte | 40 % | 30.000 € (1. WE), 15.000 € (2. WE) | 12.000 € / 6.000 € |
| Heizungsanlage — Biomasse | 30 % | +5 Prozentpunkte | +5 Prozentpunkte | 40 % | 30.000 € (1. WE) | 12.000 € |
| Heizungsanlage — Solarthermie | 30 % | +5 Prozentpunkte | +5 Prozentpunkte | 40 % | 30.000 € (1. WE) | 12.000 € |
| Anlagentechnik (Lüftungsanlage, Hydraul. Abgleich) | 15 % | +5 Prozentpunkte | +5 Prozentpunkte | 25 % | 60.000 € / WE | 15.000 € |
| Energieberatung Wohngebäude (BAFA-EBW) | 50 % | — | — | 50 % | Beratungshonorar | max. 650 € (1–2 WE) / 850 € (ab 3 WE) |
WE = Wohneinheit. WPB = Worst-Performing-Building (Effizienzklasse F, G oder H). Quelle: BAFA-Richtlinie BEG EM.
Kredit-Höchstbeträge „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" (KFN, KfW 297/298)
Stand: KW 25/2026, geschätzt — Angaben unverbindlich, vor Antragstellung auf kfw.de prüfen. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige KfW-Richtlinie.
| Förderstufe | Max. Kreditbetrag je Wohneinheit |
|---|---|
| Klimafreundliches Wohngebäude (ohne QNG) | 100.000 € |
| Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG | 150.000 € |
- Programm 297 – private Selbstnutzung. Programm 298 – alle übrigen Antragstellenden (Vermietung, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften). Höchstbeträge in beiden Programmen identisch.
- Basisstufe: Effizienzhaus-40-Standard + Treibhausgas-Grenzwert im Lebenszyklus. Höhere Stufe (150.000 €) setzt zusätzlich das QNG-Siegel voraus.
- Seit Dez. 2025 zusätzlich Effizienzhaus-55-Stufe förderfähig; wirkt auf Konditionen, nicht auf den Kredit-Höchstbetrag (100.000 €).
Stand: 19.06.2026. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen KfW-Programmbedingungen (297/298). Den Förderantrag stellen Sie vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags.
iSFP-Bonus-Beispiel (Außenwanddämmung)
Stand: KW 25/2026, geschätzt — vor Antragstellung auf bafa.de prüfen. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie.
| Szenario | Fördersatz | Förderfähige Kosten | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Ohne iSFP, ohne WPB | 15 % | 40.000 € | 6.000 € |
| Mit iSFP (+5 Prozentpunkte) | 20 % | 40.000 € | 8.000 € |
| Mit iSFP + WPB (+10 Prozentpunkte) | 25 % | 40.000 € | 10.000 € |
WPB = Worst-Performing-Building (Effizienzklasse F, G oder H laut Energieausweis).
Unsere förderfähigen Leistungen
Energieberatung Wohngebäude
BAFA EBW: bis zu 50 % Förderung der Beratungskosten; iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte auf BEG-Einzelmaßnahmen
Mehr erfahren →Energieberatung Nichtwohngebäude
BAFA EBN: 50 % Förderung, Staffel 850–4.000 € je nach NGF
Mehr erfahren →Wärmepumpen-Optimierung
BEG EM (BAFA): hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, 15–20 %
Mehr erfahren →Energieberatung mit Büro auf Norderney
Förderberatung direkt auf der Insel — kein Anreisezuschlag, eigenes Büro in der Tannenstraße 8.
Mehr erfahren →Stand: KW 25/2026
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