Was wir für Sie tun

Energieberatung für Nichtwohngebäude (NWG) bietet Gewerbebetrieben, Kommunen und Eigentümern von Gewerbe- und Verwaltungsgebäuden eine fundierte Grundlage für Investitionsentscheidungen. Als BAFA-zugelassene Energieberater begleiten wir Sie von der Datenaufnahme bis zum Sanierungsfahrplan.
Was ist ein Nichtwohngebäude (NWG)?
Nichtwohngebäude sind alle Gebäude, die überwiegend nicht dem Wohnen dienen: Bürogebäude, Produktionshallen, Schulen, Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Einzelhandelsflächen, Lagerhallen und Kommunalbauten. Die energetische Bewertung folgt der DIN V 18599 und unterscheidet sich methodisch von der Wohngebäudebewertung.
Wer braucht eine NWG-Energieberatung?
Die geförderte NWG-Energieberatung (EBN) richtet sich an:
- Unternehmen aller Branchen und Größen (Gewerbe, Industrie, Handel)
- Kommunen und kommunale Einrichtungen (Schulen, Rathäuser, Sporthallen)
- Freie Berufe und Dienstleistungsunternehmen
- Eigentümer und Verwalter von Nichtwohngebäuden
Abgrenzung: Das verpflichtende Energieaudit nach DIN EN 16247 (§ 8 EDL-G) betrifft Nicht-KMU und ist von der förderfähigen NWG-Beratung zu unterscheiden. Die Abgrenzung zu den Effizienzpflichten nach EnEfG (seit Nov. 2023) prüfen wir für Ihr Unternehmen.
Was wir analysieren
- Energetische Bewertung nach DIN V 18599 (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Beleuchtung, Lüftung)
- Lastganganalyse und Energieverbrauchsstruktur
- Identifikation von Einsparpotentialen
- Sanierungsfahrplan mit priorisierten Maßnahmen
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Förderung der NWG-Beratung (EBN)
Die BAFA fördert die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) mit einem Zuschuss zur Beratungsleistung. Antragsberechtigt sind u. a. Unternehmen, Kommunen und Eigentümer von Nichtwohngebäuden. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Abschluss des Beratungsvertrags gestellt werden (Vorhabenbeginn = Vertragsabschluss). Aktuelle Fördersätze und Höchstbeträge auf bafa.de prüfen. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
Ablauf
- Erstgespräch: Gebäude und Ziele besprechen, Eignung für EBN-Förderung prüfen
- Förderantrag stellen: vor Vertragsabschluss (wir unterstützen)
- Datenaufnahme: Gebäudebegehung, Pläne, Verbräuche, Anlagentechnik
- Bewertung: energetische Analyse nach DIN V 18599
- Berichtserstellung: Sanierungsfahrplan mit Maßnahmen, Einsparpotenzialen, Wirtschaftlichkeit
- Übergabe: Beratungsbericht als BAFA-Nachweis
Qualifikation & Nachweis
Ingenieurbüro Brinkmann ist als Energieberater für Nichtwohngebäude bei der BAFA zugelassen. Wir stellen den Beratungsbericht im erforderlichen Format für den Fördernachweis aus.
Wir beraten Sie regional in der Nordwestregion und bundesweit.

Häufige Fragen
- Was unterscheidet Energieberatung und Energieaudit?
- Das Energieaudit nach DIN EN 16247 ist für große Unternehmen (Nicht-KMU) alle vier Jahre Pflicht (§ 8 EDL-G). Die BAFA-geförderte NWG-Energieberatung ist freiwillig und liefert einen Sanierungsfahrplan. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
- Können Kommunen die Beratung fördern lassen?
- Ja, Kommunen gehören zum Antragstellerkreis der EBN-Förderung. Die genauen Konditionen prüfen wir für Ihre Liegenschaft. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
- Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
- Vor Abschluss des Beratungsvertrags. Vorhabenbeginn ist der Vertragsabschluss — nicht der Beratungsbeginn. Schließen Sie keinen Vertrag ab, bevor der Antrag gestellt ist.
Qualifikation & Downloads
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