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Förderung

Heizungsförderung 2026: So sichern Sie sich bis zu 70 % Zuschuss für Ihre neue Heizung

Grundförderung, Boni und der 70-%-Deckel der KfW-458-Heizungsförderung 2026 — plus die wichtigste Regel: erst Antrag, dann Vertrag.

Von Jan Brinkmann, Dipl.-Ing., veröffentlicht am

Stand der Förderzahlen: KW 25/2026.

Förderkonditionen ändern sich. Die in diesem Beitrag genannten Sätze geben den uns bekannten Stand wieder; maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung gültige Richtlinie. Quellen am Ende des Beitrags.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Der Austausch Ihrer alten Heizung gegen eine klimafreundliche Anlage — meist eine Wärmepumpe — wird auch 2026 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst. Ausgezahlt wird der Zuschuss über die KfW (Programm 458).
  • Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung von 30 % und bis zu drei Boni zusammen. In der besten Kombination sind maximal 70 % der förderfähigen Kosten möglich.
  • Für ein Einfamilienhaus sind bis zu 30.000 Euro an Kosten förderfähig — das ergibt einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro.
  • Die wichtigste Regel: Der Förderantrag muss vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags gestellt werden. Wer zu früh unterschreibt, verliert den Anspruch.
  • Damit Antrag und Technik zusammenpassen, brauchen Sie eine fachliche Bestätigung. Genau hier setzt unsere Energieberatung an.

Wer bekommt 2026 Förderung — und wofür?

Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Gefördert wird der Einbau einer klimafreundlichen Heizung im Bestand, zum Beispiel:

  • Wärmepumpen (Luft, Erdreich, Grund- oder Abwasser),
  • Biomasseheizungen,
  • der Anschluss an ein Wärmenetz,
  • Solarthermie sowie weitere im Programm gelistete Anlagen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen selbstnutzenden und vermietenden Eigentümern: Die Grundförderung steht beiden offen. Die beiden interessantesten Boni — Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus — sind dagegen selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. Den genauen Förderanspruch klären wir im Einzelfall.

Die vier Bausteine: Grundförderung plus drei Boni

Die Heizungsförderung ist ein Baukastensystem. Sie starten mit der Grundförderung und addieren die Boni, auf die Sie Anspruch haben.

1. Grundförderung: 30 %

Den Sockel von 30 % der förderfähigen Kosten erhält jede förderfähige Heizung — unabhängig vom Einkommen und davon, ob Sie selbst im Haus wohnen.

2. Klimageschwindigkeitsbonus: +20 Prozentpunkte

Diesen Bonus erhalten selbstnutzende Eigentümer, wenn sie eine noch funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung austauschen — oder eine Gas- bzw. Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt nach aktuellem Stand bis zum 31. Dezember 2028 bei 20 Prozentpunkten.

3. Einkommensbonus: +30 Prozentpunkte

Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro erhalten zusätzlich 30 Prozentpunkte. Maßgeblich ist das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung.

4. Effizienzbonus: +5 Prozentpunkte

Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen oder als Wärmequelle Erdreich, Grund- oder Abwasser erschließen, erhalten zusätzlich 5 Prozentpunkte.

Wichtig zur Kombination: Die Boni sind addierbar, aber die Gesamtförderung ist bei 70 % gedeckelt. Wer rechnerisch über 70 % käme, erhält trotzdem nur 70 %.

Wie hoch ist die Förderung maximal?

Die Förderung wird nicht auf die tatsächlichen Kosten ohne Grenze gezahlt, sondern auf förderfähige Höchstbeträge:

  • Einfamilienhaus (1. Wohneinheit): 30.000 €
  • 2. bis 6. Wohneinheit (je): 15.000 €
  • ab 7. Wohneinheit (je): 8.000 €

Rechenbeispiel Einfamilienhaus: Eine selbstnutzende Eigentümerin tauscht ihre 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel. Sie kombiniert Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (+20 Prozentpunkte) und Effizienzbonus (+5 Prozentpunkte) = rechnerisch 55 %. Bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten sind das 16.500 Euro Zuschuss. Käme der Einkommensbonus hinzu, würde die Summe bei 70 % gedeckelt — also maximal 21.000 Euro.

Die wichtigste Regel: erst Antrag, dann Vertrag

Hier verschenken die meisten Eigentümer Geld. Es gilt:

Der Förderantrag muss vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags gestellt werden.

Maßgeblich für den sogenannten „Vorhabenbeginn" ist also der Vertragsabschluss — nicht der körperliche Beginn der Bauarbeiten. Wer den Vertrag mit dem Heizungsbauer unterschreibt, bevor der Antrag bei der KfW liegt, verliert in der Regel den Förderanspruch. Zulässig ist ein Vertrag nur dann, wenn er ausdrücklich unter der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung der Förderzusage geschlossen wird.

Unser Rat: Klären Sie die Förderung, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Schritt für Schritt zum Zuschuss

Infografik im IB-Brinkmann-Stil: horizontaler Zeitstrahl mit fünf Schritten zur Heizungsförderung 2026 — Beratung & Konzept, Fachliche Bestätigung, Antrag bei der KfW (vor Vertragsabschluss), Vertrag & Einbau, Nachweis & Auszahlung.
  1. Beratung und Konzept — Wir prüfen, welche Heizung zu Ihrem Gebäude passt und auf welche Boni Sie Anspruch haben.
  2. Fachliche Bestätigung einholen — Für den Antrag brauchen Sie eine Bestätigung durch ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin/einen -Experten.
  3. Antrag bei der KfW stellen — über das KfW-Zuschussportal, vor Vertragsabschluss.
  4. Vertrag schließen und Heizung einbauen — erst nach Antragstellung (oder mit aufschiebender Bedingung).
  5. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten — nach Abschluss der Maßnahme.

Welche Rolle die Energieberatung von IB Brinkmann spielt

Förderhöhe und Antragsreihenfolge entscheiden über mehrere Tausend Euro — und über die Frage, ob Ihr Antrag überhaupt durchgeht. Als Ingenieurbüro mit Schwerpunkt Energieberatung begleiten wir Sie von der ersten Einschätzung bis zur technischen Bestätigung:

  • Wir prüfen Ihren konkreten Förderanspruch inklusive aller kombinierbaren Boni.
  • Wir sorgen dafür, dass Antrag und Technik zusammenpassen und die Reihenfolge stimmt.
  • Auf Wunsch erstellen wir einen individuellen Sanierungsfahrplan, der Heizungstausch und weitere Maßnahmen sinnvoll staffelt.

Wir sind in Hatten bei Oldenburg und auf Norderney für Sie da — für die Region Ostfriesland, das Oldenburger Land und die Inseln.

→ Lassen Sie Ihren Förderanspruch prüfen: Jetzt Ersteinschätzung zur Energieberatung anfragen.

Weiterführend: alle Programme im Überblick im Förder-Hub, die wichtigsten BEG-Änderungen 2026 im Überblick sowie der typische Anlass, eine alte Ölheizung tauschen zu lassen.

Hinweise & Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Förderangaben ohne Gewähr. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung; maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-/KfW-Richtlinie. Stand der Förderzahlen: KW 25/2026.

Quellen (abgerufen 2026-06-22):

  • KfW, „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)", kfw.de
  • KfW, Merkblatt Zuschuss Nr. 458 (BEG Heizungsförderung für Privatpersonen)
  • KfW, „Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung", kfw.de/Heizungsförderung
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