Wer eine alte Ölheizung in Niedersachsen hat, steht vor einer klaren Frage: Wann und durch was ersetzen? Das GEG 2024 setzt klare Fristen; gleichzeitig sind die Förderkulissen durch BEG und BEG EM so günstig wie nie — wenn man die richtigen Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge geht.
Die wichtigsten Fristen im Überblick

Seit dem GEG 2024 gilt: Wer eine neue Heizung einbaut, muss mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen, die je nach Gebäudealter und Netzgebiet unterschiedlich ausfallen.
Welche Alternativen gibt es?

- Wärmepumpe: bis zu 70 % Förderung für Selbstnutzer, beste Langfristperspektive
- Pelletheizung: gut für Bestand mit hohem Wärmebedarf und Platzbedarf für Lager
- Gas-Hybridanlage: als Übergang möglich, aber Gaspreisrisiko bleibt
Förderbausteine kennen

Die wichtigsten Förderungen beim Heizungstausch: BEG EM (BAFA) bis 70 % bei selbstgenutztem EFH, Beratungsförderung über BAFA (iSFP), KfW BEG WG für Komplettsanierung mit Kredit bis 150.000 €. Wichtig: Kein Rechtsanspruch, Antragsfrist vor Baustart.
Wann rechnet sich der Tausch?

Die Grafik zeigt den typischen Amortisationsverlauf beim Heizungstausch: Die Investitionskosten (nach Förderabzug) werden dem kumulierten Einsparpotenzial gegenübergestellt. Bei einem Einfamilienhaus in Niedersachsen mit einem Heizbedarf von ca. 20.000 kWh/Jahr amortisiert sich eine Wärmepumpe inklusive BEG-EM-Förderung häufig innerhalb von 8–12 Jahren — abhängig von Stromtarif, Auslegung und dem Ausgangszustand des Gebäudes. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt Ihnen den konkreten Break-Even für Ihre Immobilie.
Unser Beratungsablauf

Das Ingenieurbüro Brinkmann begleitet Sie von der ersten Energieberatung bis zur Einreichung des Förderantrags. Als BAFA-zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) können wir alle notwendigen Unterlagen erstellen und einreichen.
Weiterführend: energetische Altbausanierung.
