Wer 2026 energetisch sanieren oder eine neue Heizung einbauen möchte, steht vor einer veränderten Förderlandschaft: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde seit der großen Reform Anfang 2024 schrittweise angepasst. IB Brinkmann gibt einen aktuellen Überblick – was gilt jetzt, welche Boni sind kombinierbar und worauf Eigentümer besonders achten müssen.
Die BEG in Kürze: Zwei Anlaufstellen, eine Förderstrategie
Seit der BEG-Neuordnung Anfang 2024 gibt es zwei klare Zuständigkeiten:
- BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: zuständig für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Lüftung)
- KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau: zuständig für den Austausch von Heizungsanlagen (Programm KfW 458)
Diese Trennung ist verbindlich. Ein Antrag beim falschen Institut führt zur Ablehnung.

BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA: Was gilt 2026?
Das BAFA fördert alle Maßnahmen an der Gebäudehülle mit einem Zuschuss.
Aktuelle Fördersätze BEG EM (Stand Juni 2026):
Förderfähige Höchstkosten: 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt sich diese Grenze auf 60.000 Euro.
Was ist der iSFP-Bonus?
Der Bonus von +5 Prozentpunkten gilt, wenn die jeweilige Maßnahme in einem zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) verankert ist und innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung umgesetzt wird. Voraussetzung: Der iSFP wurde durch einen zugelassenen Energieberater erstellt. Das entsprechende Honorar ist ebenfalls förderfähig (BAFA-Programm „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude").
KfW 458 – Heizungsförderung 2026: Bis zu 70 Prozent Zuschuss
Der Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Alternative wird über die KfW mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Förderfähige Höchstkosten: 30.000 Euro pro Wohneinheit.
Maximaler Zuschuss: bis zu 21.000 Euro pro Wohneinheit.
Bausteine der KfW 458 (Kombination möglich, Kappung bei 70 %):
Welche Heizungsarten sind förderfähig?
Wärmepumpen, Biomasse-Heizungen (Holzpellets), Fernwärmeanschlüsse und Solarthermie-Anlagen.
Wichtige Änderung seit Januar 2026: Die KfW hat beim Programm 458 neue Lärmschutzanforderungen eingeführt. Förderfähig sind Wärmepumpen, deren Außengerät mindestens 10 dB leiser ist als der geltende Ökodesign-Grenzwert. Eine Akustik-Fachplanung kann auf Anforderung nachzuweisen sein und ist selbst förderfähig. Wer diese Anforderung nicht erfüllt, riskiert die Ablehnung des Förderantrags.
Der Klimageschwindigkeitsbonus läuft aus:
+20 Prozentpunkte sind noch bis Ende 2028 in voller Höhe verfügbar. Ab 2029 sinkt er alle zwei Jahre um weitere 3 Prozentpunkte. Wer den vollen Bonus mitnehmen will, sollte nicht zu lange warten.
Das ist die wichtigste Frist: Antrag vor Vertragsabschluss
Der häufigste und folgenreichste Fehler bei der BEG-Förderung: Der Förderantrag wird gestellt, nachdem der Handwerker oder Lieferant bereits beauftragt wurde.
Korrekt formuliert: Der Förderantrag muss vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags gestellt werden. Maßgeblich ist der Vertragsabschluss – nicht der physische Beginn der Arbeiten auf der Baustelle.
Wer zuerst den Handwerker unterschreiben lässt und dann den Antrag stellt, verliert den Förderanspruch vollständig. Eine Ausnahme ist nicht vorgesehen.
Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-/KfW-Richtlinie. Alle Fördersätze und -bedingungen vor Antragstellung auf bafa.de und kfw.de prüfen (Stand Juni 2026).

Wer braucht einen Energieberater?
Für die meisten Maßnahmen im Rahmen der BEG ist die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE) Pflicht. Das gilt insbesondere für:
- Alle Maßnahmen mit iSFP-Bonus
- Komplettsanierungen zum Effizienzhaus (BEG WG/NWG)
- Die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
IB Brinkmann ist als Energieeffizienz-Experte bei der dena zugelassen und begleitet Eigentümer von der ersten Beratung bis zur Antragstellung – und sorgt dafür, dass keine Frist und kein Bonus verpasst wird.
Was bedeutet das für meine Sanierungsplanung?
In der Praxis empfehlen wir folgendes Vorgehen:
- Energieberatung beauftragen – Analyse des Gebäudezustands und Erstellung eines iSFP
- Maßnahmen priorisieren – welche Sanierungsschritte bringen das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis?
- Förderanträge stellen – bevor ein Handwerker beauftragt wird
- Umsetzung beauftragen – erst nach Antragszusage den Vertrag unterschreiben
- Abrechnung und Nachweis – mit Unterstützung des Energieberaters
Der iSFP schafft dabei die Grundlage für die höhere Fördergrenze (60.000 statt 30.000 Euro) und den zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten – und zahlt sich damit in den meisten Fällen mehrfach aus.
Fazit: Jetzt ist ein guter Zeitpunkt
Die Förderbedingungen der BEG 2026 sind trotz leichter Budgetkürzungen weiterhin attraktiv. Besonders der Klimageschwindigkeitsbonus von +20 Prozentpunkten beim Heizungstausch hat ein klares Ablaufdatum: Ende 2028. Wer also plant, die Heizung zu ersetzen, sollte die verbleibende Zeit nutzen.
Haben Sie Fragen zur aktuellen Förderung oder möchten Sie wissen, welche Maßnahmen sich für Ihr Gebäude lohnen? IB Brinkmann berät Eigentümer in Hatten, der Region Oldenburg und Norddeutschland – persönlich und unabhängig.
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Quellen: BAFA Programmseite BEG EM (bafa.de), KfW Programm 458 (kfw.de), BMWK BEG-Informationsseite. Stand: Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – vor Antragstellung aktuelle Richtlinien auf den jeweiligen Programmseiten prüfen.
