BEG-EM 2026 – Bundesförderung Einzelmaßnahmen zur Gebäudesanierung. Editorial-Illustration: Mehrfamilienhaus mit Fassadendämmungsschichten.
Förderung

BEG-Einzelmaßnahmen 2026: Fördersätze für Dämmung, Fenster & Technik — und wie Sie den iSFP-Bonus richtig stapeln

BEG-EM 2026: 15 Prozent Grundförderung für Dämmung und Fenster — mit iSFP 20 Prozent und doppelter Kostengrenze. Der Fahrplan gehört an den Anfang. Stand KW 28/2026.

Von Jan Brinkmann, Dipl.-Ing., veröffentlicht am

Stand: KW 28/2026. Alle Förderwerte (Fördersätze, Kostengrenzen, Boni) wurden für diesen Beitrag gegen bafa.de und energiewechsel.de verifiziert. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung — maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie.

Kurz gesagt: Wer 2026 an einem Bestandsgebäude Dämmung, Fenster oder Anlagentechnik erneuert, bekommt über die BAFA-Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) einen Grundzuschuss von 15 Prozent. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 Prozentpunkte obendrauf — der Satz steigt auf 20 Prozent. Der oft übersehene zweite Effekt: Der iSFP verdoppelt den förderfähigen Kostenrahmen von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Jahr. Und drittens ist die Erstellung des iSFP selbst gefördert. Wer die Reihenfolge kennt — erst der Fahrplan, dann die Maßnahme —, holt aus derselben Sanierung deutlich mehr Förderung heraus. (Alle Werte Stand KW 28/2026; kein Rechtsanspruch — Details unten.)

Das Wichtigste zuerst

Wenn Sie nur drei Punkte mitnehmen, dann diese:

  1. Der iSFP-Bonus hat drei Hebel, nicht einen. Die bekannten +5 Prozentpunkte sind nur der erste. Der zweite — der verdoppelte Kostenrahmen — ist bei größeren Maßnahmen der stärkere. Der dritte: Der iSFP selbst wird gefördert.
  2. Die Reihenfolge entscheidet über die Höhe. Der Fahrplan gehört an den Anfang, nicht ans Ende. Er legt fest, welche Maßnahme wann kommt — und nur so lässt sich der Bonus über mehrere Jahre voll ausschöpfen.
  3. Der iSFP-Bonus gilt nicht für die Heizung. Der Heizungstausch läuft über eine eigene Förderung (KfW) — der iSFP-Bonus schlägt dort nicht auf. Er wirkt auf Gebäudehülle und Anlagentechnik außer Heizung.

Welche Einzelmaßnahmen die BAFA fördert

Die BEG EM bündelt bei der BAFA alle energetischen Einzelmaßnahmen am Bestandsgebäude außer dem Heizungstausch. Dazu gehören:

  • Gebäudehülle: Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke; Austausch von Fenstern und Außentüren.
  • Anlagentechnik (außer Heizung): zum Beispiel Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
  • Heizungsoptimierung: hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen — also die Optimierung der bestehenden Heizung, nicht ihr Austausch.

Für die meisten dieser Maßnahmen ist die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten Fördervoraussetzung — er bestätigt die Maßnahme zum Antrag und nach der Umsetzung. (Stand KW 28/2026.)

Die Fördersätze 2026 im Überblick

Jede Zahl ist Stand KW 28/2026 und vor einer Antragstellung auf bafa.de zu prüfen — die Sätze können sich im laufenden Förderjahr ändern.

Was die Zahlen in Euro bedeuten, zeigt der direkte Vergleich an einer Wohneinheit:

  • Ohne iSFP: 15 Prozent auf höchstens 30.000 Euro förderfähige Kosten → bis zu 4.500 Euro Zuschuss pro Jahr.
  • Mit iSFP: 20 Prozent auf höchstens 60.000 Euro förderfähige Kosten → bis zu 12.000 Euro Zuschuss pro Jahr.

Der Unterschied ist also nicht „5 Prozentpunkte", sondern im Maximum 7.500 Euro mehr Förderung pro Jahr — genau deshalb lohnt der Blick auf alle drei Hebel. (Stand KW 28/2026.)

Die drei Hebel des iSFP-Bonus

Hebel 1: +5 Prozentpunkte auf den Fördersatz

Der bekannte Effekt: Wer eine Einzelmaßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan heraus umsetzt, erhält 5 Prozentpunkte zusätzlich — der Fördersatz steigt von 15 auf 20 Prozent. Wir schreiben bewusst „Prozentpunkte" und nicht „Prozent": Es geht um eine feste Erhöhung des Satzes, nicht um ein relatives Plus.

Der Bonus gilt für Maßnahmen, die innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden. Ein einmal erstellter Fahrplan sichert den Bonus also über einen langen Zeitraum — das ist die Grundlage für Hebel 3 und für die richtige Reihenfolge.

Hebel 2: Der verdoppelte Kostenrahmen — der stärkere, oft übersehene Effekt

Mit einem iSFP steigt der förderfähige Höchstbetrag von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Jahr. Bei kleinen Maßnahmen fällt das nicht ins Gewicht — bei einer umfassenden Fassaden- oder Dachdämmung schon: Erst der verdoppelte Rahmen sorgt dafür, dass die 20 Prozent auch auf die volle Investitionssumme wirken und nicht bei 30.000 Euro gedeckelt werden.

Ein Rechenbeispiel: Eine Fassadendämmung kostet förderfähige 50.000 Euro.

  • Ohne iSFP ist bei 30.000 Euro Schluss → 15 Prozent = 4.500 Euro.
  • Mit iSFP zählen die vollen 50.000 Euro → 20 Prozent = 10.000 Euro.

Der Bonus bringt hier also nicht 5, sondern in der Wirkung mehr als das Doppelte an Zuschuss. (Stand KW 28/2026.)

Hebel 3: Der Fahrplan selbst ist gefördert

Der iSFP entsteht im Rahmen der BAFA-Energieberatung für Wohngebäude (EBW) — und diese Beratung ist ihrerseits gefördert: 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro beim Ein- und Zweifamilienhaus (ab drei Wohneinheiten max. 850 Euro). Das Instrument, das den Bonus überhaupt erst freischaltet, kostet Sie also nur den Eigenanteil. Voraussetzung: Der Berater ist in der Energie-Effizienz-Experten-Liste (dena) gelistet. (Stand KW 28/2026.)

Der iSFP-Bonus gilt nicht für die Heizung

Ein häufiger Denkfehler: Man erwartet die 5 Prozentpunkte auch beim Heizungstausch. Das ist nicht so. Der Heizungstausch wird über die KfW gefördert (mit eigener Bonus-Systematik), und der iSFP-Bonus taucht dort nicht auf. Ebenfalls ausgenommen sind Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseanlagen sowie die Fachplanung und Baubegleitung. Der iSFP-Bonus wirkt ausschließlich auf Gebäudehülle und Anlagentechnik außer Heizung sowie die Heizungsoptimierung. (Stand KW 28/2026.)

In welcher Reihenfolge sanieren? Erst der Fahrplan, dann die Maßnahme

Die Reihenfolge ist keine Formsache — sie entscheidet über die Förderhöhe. Bewährt hat sich diese Abfolge:

Schritt 0 — Energieberatung und iSFP. Bevor die erste Maßnahme startet, steht der Fahrplan. Er nimmt das Gebäude auf, legt die sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen fest und schaltet den Bonus sowie den verdoppelten Kostenrahmen frei. Weil der iSFP 15 Jahre gilt, ist er die Klammer über die gesamte Sanierung.

Schritt 1 — Hülle vor Technik, wo es die Bausubstanz erlaubt. Als Faustregel senkt zuerst die Dämmung der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Keller) und der Fenstertausch den Wärmebedarf. Das hat einen doppelten Nutzen: Die spätere Heizung kann kleiner dimensioniert werden, und die Investitionen fallen in die jährlichen 60.000-Euro-Rahmen. Der iSFP individualisiert diese Reihenfolge für Ihr Gebäude.

Schritt 2 — Maßnahmen über mehrere Jahre strecken. Weil der förderfähige Rahmen pro Wohneinheit und Jahr gilt, kann eine über zwei oder drei Jahre gestaffelte Sanierung mehr Gesamtförderung bringen als ein einziger großer Schritt.

Schritt 3 — Antrag vor Vertrag, für jede Maßnahme einzeln. Vor jeder Maßnahme steht ein eigener Förderantrag. Der Fahrplan liefert die Grundlage; die Antragstellung erfolgt Maßnahme für Maßnahme.

Wie eine Sanierung im Bestand sinnvoll aufgebaut wird, lesen Sie auch in unserem Ratgeber zur energetischen Sanierung im Altbau; die Details zum Fahrplan selbst finden Sie unter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).

So beantragen Sie richtig — die häufigsten Fehler

Fehler 1: Den Vertrag zu früh abschließen. Der Förderantrag muss vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags gestellt werden — maßgeblich ist der Vertragsabschluss, nicht der physische Baubeginn. Bei der Antragstellung darf bereits ein Vertrag vorliegen, aber nur ein bedingter: ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage.

Fehler 2: Den iSFP zu spät erstellen lassen. Wer erst saniert und dann den Fahrplan nachreicht, verliert den Bonus für die bereits umgesetzte Maßnahme. Der iSFP gehört an den Anfang.

Fehler 3: Den Energieeffizienz-Experten vergessen. Für die BEG-EM-Maßnahmen ist die Bestätigung eines gelisteten Experten regelmäßig Fördervoraussetzung — und beim iSFP ohnehin der Schlüssel zum Bonus.

Fehler 4: Die Fachunternehmererklärung übersehen. Für die Auszahlung brauchen Sie nach der Umsetzung den Nachweis des ausführenden Fachbetriebs, dass die Maßnahme die technischen Mindestanforderungen erfüllt.

Was 2026 zu beobachten ist

Die Förderlandschaft ist politisch in Bewegung. Für die BEG-Förderung gelten nach derzeitigem Stand die hier genannten Sätze. Weil sich Werte und Bedingungen kurzfristig ändern können, prüfen Sie den Stand vor einer Antragstellung immer noch einmal auf bafa.de — und wir halten diesen Beitrag aktuell.

Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?

Wir erstellen Ihren individuellen Sanierungsfahrplan, ordnen die Maßnahmen in die richtige Reihenfolge und rechnen die Boni für Ihr Gebäude durch — als gelistete Energieeffizienz-Experten übernehmen wir auch die nötigen Bestätigungen.

Beratung anfragen · → Was kostet eine Energieberatung? · → Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie. Stand: KW 28/2026. Fördersätze, Boni und Kostengrenzen können sich kurzfristig ändern — bitte vor Vertragsabschluss aktuell auf bafa.de prüfen.

Häufige Fragen

Wie viel Förderung gibt es 2026 für Dämmung oder neue Fenster?

Die BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Außentüren) mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Satz auf 20 Prozent (+5 Prozentpunkte), und der förderfähige Höchstbetrag verdoppelt sich von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Jahr — also bis zu 12.000 Euro Zuschuss pro Jahr. (Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Stand: KW 28/2026.)

Was bringt der iSFP-Bonus konkret?

Der iSFP-Bonus wirkt dreifach: Er erhöht den Fördersatz für BAFA-Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte (von 15 auf 20 Prozent), er verdoppelt den förderfähigen Kostenrahmen von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Jahr, und die iSFP-Erstellung selbst ist über die BAFA-Energieberatung gefördert. Der Bonus gilt für Maßnahmen, die innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans umgesetzt werden. (Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch. Stand: KW 28/2026.)

Lohnt sich der iSFP finanziell?

In der Regel ja: Die Erstellung ist mit 50 Prozent gefördert (max. 650 Euro beim Ein-/Zweifamilienhaus), und schon bei einer einzigen größeren Maßnahme übersteigt der Bonus die Eigenkosten deutlich. Bei einer Fassadendämmung mit 50.000 Euro förderfähigen Kosten bringt der iSFP allein über den Fördersatz und den verdoppelten Rahmen mehrere Tausend Euro zusätzlichen Zuschuss. (Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch. Stand: KW 28/2026.)

Gilt der iSFP-Bonus auch für den Heizungstausch?

Nein. Der Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe) wird seit 2024 über die KfW gefördert, mit eigener Bonus-Systematik. Der iSFP-Bonus schlägt dort nicht auf. Er wirkt ausschließlich auf Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und die Heizungsoptimierung. (Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-/KfW-Richtlinie; kein Rechtsanspruch. Stand: KW 28/2026.)

In welcher Reihenfolge sollte ich sanieren?

Zuerst der individuelle Sanierungsfahrplan — er legt die auf Ihr Gebäude abgestimmte Reihenfolge fest und schaltet Bonus und verdoppelten Kostenrahmen frei. Als Faustregel folgt die Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) vor der Anlagentechnik, damit die spätere Heizung kleiner dimensioniert werden kann. Weil der förderfähige Rahmen pro Jahr gilt, kann eine über mehrere Jahre gestaffelte Sanierung mehr Gesamtförderung bringen. (Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Stand: KW 28/2026.)

Wann muss ich den Förderantrag stellen?

Vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags — maßgeblich ist der Vertragsabschluss, nicht der Baubeginn. Bei der Antragstellung darf ein Vertrag vorliegen, aber nur ein bedingter (mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage). (Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Stand: KW 28/2026.)

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Autor

Jan Brinkmann — Dipl.-Ing., dena-zugelassener Energieeffizienz-Experte (GIH), DGNB- und BiRN-Auditor, BAFA-Sachverständiger. Ingenieurbüro Brinkmann, Hatten & Norderney.

Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie. Stand: KW 28/2026. Fördersätze, Boni und Kostengrenzen können sich kurzfristig ändern — bitte vor Vertragsabschluss aktuell auf bafa.de prüfen.

Quellen

  • BAFA, Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), bafa.de — Abrufstand KW 28/2026
  • BAFA, Energieberatung für Wohngebäude (EBW), Änderungsrichtlinie 06.08.2024, bafa.de
  • energiewechsel.de, BEG EM Fördersätze — Abrufstand KW 28/2026
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