Wann ist eine Biogasanlage genehmigungsbedürftig?
Ob eine Biogasanlage immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig ist, richtet sich nach Anhang 1 der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen). Relevant sind unter anderem die Feuerungswärmeleistung des BHKW, die Durchsatzmenge an Gärsubstraten sowie Lagerkapazitäten für Gülle und Gärreste. Die konkreten Mengen- und Leistungsschwellen sind vor der Planung gegen die aktuelle Fassung der 4. BImSchV zu prüfen. Kleinere Anlagen unterhalb dieser Schwellen können rein baurechtlich genehmigt werden.
Vereinfachtes vs. förmliches Verfahren
Das BImSchG kennt zwei Genehmigungsverfahren für Biogasanlagen. Die Zuordnung ergibt sich aus Spalte 1 (förmliches Verfahren) oder Spalte 2 (vereinfachtes Verfahren) des Anhangs 1 der 4. BImSchV:
- ✓Vereinfachtes Verfahren (§ 19 BImSchG): ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Kein Erörterungstermin, kürzere Verfahrensdauer.
- ✓Förmliches Verfahren (§ 10 BImSchG): mit öffentlicher Bekanntmachung, Auslegung und Erörterungstermin. Typisch für größere Anlagen oder solche mit erhöhtem Wirkungsgrad.
- ✓Die Einstufung erfolgt auf Basis der Anlagengröße und der konkreten Spalten-Zuordnung in der 4. BImSchV.
UVP-Vorprüfung
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) kann für Biogasanlagen eine standortbezogene oder allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich sein. Das Ergebnis der UVP-Vorprüfung beeinflusst die Verfahrensart und den Aufwand der Genehmigung. Wir koordinieren die Vorprüfung und stimmen sie mit der Genehmigungsbehörde ab.
Antragsunterlagen
Was die Behörde verlangt, hängt von Anlage und Verfahrensart ab. Typischer Unterlagenumfang:
- ✓Anlagenbeschreibung (Verfahrenstechnik, BHKW, Behälter, Lagerung)
- ✓Immissionsprognose (Geruch, Lärm, Staub – nach TA Luft / TA Lärm)
- ✓Sicherheitsbetrachtung (Explosionsschutz, Druckentlastung)
- ✓Brandschutzkonzept
- ✓Genehmigungszeichnungen (Lageplan, Grundrisse, Schnitte)
- ✓Angaben zum Dünge- und Abfallrecht
- ✓Ggf. Fauna-Flora-Habitat- und Naturschutzbelange
Relevante Regelwerke
- ✓BImSchG: Bundesimmissionsschutzgesetz – Grundlage des Genehmigungsverfahrens
- ✓4. BImSchV: Genehmigungsbedürftige Anlagen (Schwellenwerte, Verfahrensspalten)
- ✓TA Luft: Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (Geruch, Staub, Emissionen)
- ✓TA Lärm: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
- ✓12. BImSchV (Störfall-Verordnung): für größere Biogasanlagen je nach Lagermenge
- ✓UVPG: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (Vorprüfung)
- ✓Düngerecht, Abfallrecht: je nach Substratart und Gärrestverwendung
Ablauf & Dauer
- ✓Antragskonferenz: Vorabklärung mit der Genehmigungsbehörde (Unterlagenumfang, Verfahrensart)
- ✓Vollständigkeitsprüfung: Behörde prüft, ob alle Unterlagen vorliegen
- ✓Öffentlichkeitsbeteiligung (nur beim förmlichen Verfahren): Auslegung, Erörterungstermin
- ✓Fachbehördenbeteiligung: Wasserbehörde, Naturschutzbehörde, Baurecht
- ✓Genehmigungsbescheid
Dauer: Je nach Verfahrensart, UVP-Ergebnis und Vollständigkeit der Unterlagen sehr unterschiedlich. Vollständige, prüffähige Antragsunterlagen sind der wichtigste Hebel für ein zügiges Verfahren. Typische Verfahrensdauern nennen wir Ihnen auf Anfrage – eine pauschale Zusage zur Verfahrensdauer ist nicht möglich.
Wie wir Sie begleiten
- ✓Vorabklärung der Genehmigungspflicht und Verfahrensart
- ✓Antragsmanagement: Zusammenstellung und Koordination aller Unterlagen
- ✓Gutachten-Koordination (Immissionsprognose, Brandschutz)
- ✓Behördenkommunikation und Erörterungsbegleitung
- ✓Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 8a BImSchG) wenn zeitkritisch
Häufige Fragen
- Braucht jede Biogasanlage eine BImSchG-Genehmigung?
- Nicht jede – maßgeblich sind die Schwellen in Anhang 1 der 4. BImSchV (u. a. Durchsatz, Leistung, Lagermengen). Kleinere Anlagen können rein baurechtlich genehmigt werden. Wir prüfen die Einordnung für Ihr Vorhaben.
- Vereinfachtes oder förmliches Verfahren – was gilt für mich?
- Das hängt von der Anlagengröße und der Einstufung in der 4. BImSchV ab. Das förmliche Verfahren (§ 10 BImSchG) sieht eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor, das vereinfachte (§ 19 BImSchG) nicht.
- Wie lange dauert die Genehmigung?
- Das hängt von Verfahrensart, UVP-Prüfung und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Vollständige, prüffähige Antragsunterlagen sind der wichtigste Hebel für ein zügiges Verfahren.
