Aktuelle Beiträge von IB Brinkmann zu Energieberatung, Förderung, GEG und nachhaltigem Bauen.
Die Flexibilisierung einer Biogasanlage erfordert eine Genehmigung nach §16 BImSchG — aufwändiger als viele Betreiber erwarten. IB Brinkmann begleitet das Verfahren von der Voranfrage bis zur Genehmigung.
Wir beraten Sie persönlich – unverbindlich und kostenlos.