Wer sein Haus schrittweise saniert, kann mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bei jeder geförderten Einzelmaßnahme 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss aus dem Bundesförderprogramm Effiziente Gebäude (BEG) erhalten. Das ist kein kleines Detail: Bei einer Dachdämmung für 40.000 € bedeuten 5 Prozentpunkte mehr Förderquote bis zu 2.000 € zusätzlichen Zuschuss – allein für diese eine Maßnahme. IB Brinkmann aus Hatten (Region Oldenburg) erstellt Ihnen den iSFP als BAFA-zugelassenes Ingenieurbüro und begleitet Sie durch die gesamte Antragsstellung.
Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein standardisiertes Beratungsdokument, das ein zugelassener Energieberater für Ihr Wohngebäude erstellt. Er beschreibt den energetischen Ist-Zustand Ihres Hauses, zeigt mögliche Sanierungsschritte in einer sinnvollen Reihenfolge – von der Dämmung über neue Fenster bis zur Heizungsoptimierung – und berechnet, welche Energieeinsparung und Förderung je Schritt möglich sind.
Der iSFP ist nicht zu verwechseln mit dem Energieausweis. Während der Energieausweis lediglich den aktuellen Zustand bewertet, ist der iSFP ein individuell auf Ihr Gebäude zugeschnittener Handlungsplan für die nächsten Jahre.
Das Beratungsgespräch umfasst eine Vor-Ort-Begehung, die Erfassung der Gebäudehülle und Haustechnik sowie die Berechnung von Sanierungsszenarien nach anerkannten Verfahren. Als Ergebnis erhalten Sie eine strukturierte Dokumentation, die Sie unmittelbar für BEG-Förderanträge nutzen können.


Der iSFP-Bonus – 5 Prozentpunkte mehr Förderung je Maßnahme
Seit der BEG-Reform gewährt die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozentpunkten auf den Grundfördersatz, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ein iSFP liegt vor – erstellt von einem bei der BAFA registrierten Energieberater.
- Die beantragte Maßnahme ist im iSFP empfohlen und wird entsprechend den Empfehlungen des Plans umgesetzt.
- Der BEG-Antrag wird vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags gestellt – nicht erst nach Beauftragung der Handwerker.
Das bedeutet konkret:
Hinweis: Die Fördersätze sind Beispielwerte auf Basis der BAFA-Richtlinie BEG EM (Stand Juni 2026). Maßgeblich sind die jeweils aktuellen BAFA-Richtlinien; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Der iSFP-Bonus gilt für BEG-EM-Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (z. B. Lüftung, Heizungsoptimierung). Der Heizungstausch (Wärmeerzeuger) läuft seit 2024 über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) mit eigener Bonus-Systematik – der iSFP-Bonus ist dort nicht anwendbar.
Der iSFP-Bonus gilt dabei je geförderter Einzelmaßnahme (BEG EM). Wer also drei Maßnahmen über mehrere Jahre realisiert, profitiert dreimal – solange die Umsetzung dem iSFP-Fahrplan folgt.
Praxisbeispiel – Zweifamilienhaus in der Region Cloppenburg
Ein Zweifamilienhaus aus dem Baujahr 1955 (295 m² Wohnfläche, Region Cloppenburg) wurde in mehreren Schritten saniert. Grundlage war ein individueller Sanierungsfahrplan, den IB Brinkmann vor dem ersten Förderschritt erstellt hatte.
Ergebnis nach vollständiger Sanierung:
- Endenergiebedarf: 193 kWh/m²a → 28 kWh/m²a (–86 %)
- CO₂-Emissionen: 51 → 14 kg/m²a
- Effizienzhaus-Klasse: EH 85
- Erhaltene Förderung: 32.125 € (Zuschüsse BAFA/KfW, inkl. iSFP-Bonus je Maßnahme)
Ohne den iSFP-Bonus hätte sich der gesamte Förderbetrag um mehrere tausend Euro reduziert. Die Beratungskosten für den iSFP selbst lagen weit darunter – ein klares Plus für den Eigentümer.
(Angaben anonymisiert. Eigene Projektumsetzung IB Brinkmann.)
So läuft die iSFP-Erstellung mit IB Brinkmann ab
Schritt 1 – Erstgespräch und Terminvereinbarung
Sie schildern uns kurz Ihr Gebäude und Ihre Sanierungsziele – telefonisch oder per Kontaktformular. Wir vereinbaren einen Vor-Ort-Termin, der in der Regel 2–3 Stunden dauert.
Schritt 2 – Vor-Ort-Begehung
Wir erfassen Gebäudehülle, Haustechnik und Bausubstanz. Dazu gehören Messungen, Fotos und die Aufnahme aller energierelevanten Bauteilkennwerte.
Schritt 3 – Berechnung und Fahrplan
Auf Basis der Begehung erstellen wir den iSFP nach dem bundesweit standardisierten Verfahren. Er enthält mindestens zwei Sanierungsvarianten, eine Empfehlung für die optimale Reihenfolge der Maßnahmen sowie die zu erwartenden Förder- und Einspareffekte.
Schritt 4 – Beratungsgespräch und Übergabe
Wir erläutern Ihnen den Fahrplan, beantworten offene Fragen und bereiten Sie auf die erste BEG-Antragstellung vor. Den iSFP erhalten Sie in digitaler Form.
Schritt 5 – Förderanträge je Maßnahme
Für jede geplante BEG-EM-Einzelmaßnahme stellen wir den Förderantrag vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags. Erst danach beauftragen Sie den Handwerker. Wir begleiten Sie bei allen aufeinanderfolgenden BEG-EM-Maßnahmen (Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung). Für den Heizungstausch (Wärmeerzeuger) gilt die separate KfW-Heizungsförderung (Programm 458) – wir beraten Sie dazu gesondert.
Wer kann einen iSFP beantragen?
Der iSFP ist für alle Eigentümer von Wohngebäuden zugänglich, die mindestens eine geförderte Sanierungsmaßnahme planen. Es gibt keine Mindestgröße des Gebäudes und keine Beschränkung auf bestimmte Baujahre.
Eine besondere Bedeutung hat der iSFP für:
- Eigentümer älterer Bestandsgebäude (Baujahre vor 1995), da dort das Sanierungspotenzial und damit der mögliche Bonuseffekt besonders groß ist.
- WEG-Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften, die eine Sanierungsstrategie über mehrere Jahre entwickeln möchten.
- Erwerber von Bestandsimmobilien, die vor dem Kauf oder kurz danach den Sanierungsbedarf und die Förderoptionen kennen wollen.
IB Brinkmann ist im Einzugsgebiet Hatten / Oldenburg, Cloppenburg, Delmenhorst, Wilhelmshaven und auf Norderney tätig. Eigentümer in ganz Niedersachsen und Ostfriesland nehmen wir gerne in Beratung.


FAQ – Häufige Fragen zum iSFP-Bonus
Ist der iSFP-Bonus mit anderen Förderungen kombinierbar?
Ja. Der iSFP-Bonus ist ein Aufschlag auf den BEG-Grundfördersatz und lässt sich mit weiteren zulässigen Boni kombinieren, zum Beispiel dem Klimageschwindigkeits-Bonus. Die genaue Kombination und Deckelung richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
Wann muss ich den Förderantrag stellen?
Der BEG-Förderantrag muss vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags mit dem ausführenden Handwerksunternehmen gestellt werden. Maßgeblich für den Vorhabenbeginn ist der Vertragsabschluss, nicht der physische Beginn der Sanierungsarbeiten. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
Wie lange ist der iSFP gültig?
Der iSFP hat keine starre Gültigkeitsdauer, sollte jedoch bei wesentlichen Änderungen am Gebäude oder einer deutlichen Verlängerung des Sanierungszeitraums aktualisiert werden. Die BAFA legt fest, ob ein bestehender iSFP für den Bonus anerkannt wird. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
Was kostet der iSFP?
Die Erstellungskosten hängen von der Größe und Komplexität des Gebäudes ab. Als Orientierung: Bei einem typischen Einfamilienhaus liegen die Beratungskosten im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich – häufig weit unterhalb des Bonus-Mehrbetrags aus dem ersten Förderprojekt. Sprechen Sie uns für ein konkretes Angebot an. Die iSFP-Erstellungskosten selbst sind nicht förderfähig im Rahmen des iSFP-Bonus; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
Kann ich den iSFP auch für ein Mehrfamilienhaus erstellen lassen?
Ja. Der iSFP steht auch für Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Gebäude offen, sofern der Wohnflächenanteil die Voraussetzungen für das BEG-Wohngebäudeprogramm erfüllt. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
Jetzt iSFP anfragen – IB Brinkmann berät Sie persönlich
Sie planen die Sanierung Ihres Hauses und möchten den iSFP-Bonus von Anfang an einkalkulieren? Dann sprechen Sie uns an. Wir sind BAFA-zugelassen, regional verwurzelt und kennen die Förderlandschaft aus der täglichen Praxis.
IB Brinkmann – Ingenieurbüro Brinkmann
Ludwig-Erhard-Straße 20 · 26209 Hatten
Tel. 0441 390 111 0 · [email protected]
Standort Norderney: Tannenstraße 8 · 26548 Norderney · Tel. 0177 2096258
→ Kontaktformular nutzen · → Leistungsseite Energieberatung
Disclaimer
Alle Förderangaben beziehen sich auf die BAFA-Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), Stand Juni 2026. Fördersätze, Boni und Antragsverfahren können sich ändern. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie. Vor Beauftragung eines Handwerksunternehmens den Förderantrag stellen – maßgeblich für den Vorhabenbeginn ist der Vertragsabschluss. Bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen auf bafa.de.
Quellen
- BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM), bafa.de – Stand Juni 2026 prüfen
- BMWK: Informationen zum individuellen Sanierungsfahrplan
- Projektumsetzung IB Brinkmann, Praxisbeispiel Region Cloppenburg (intern, anonymisiert)
Weiterführend: energetische Sanierung im Altbau.
