Der Umstieg im schweren Straßengüterverkehr auf Elektroantrieb scheitert selten am Fahrzeug — und oft an der Ladeinfrastruktur auf dem eigenen Betriebshof. Genau hier setzt ein neues Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) an: Über vier Jahre stehen insgesamt eine Milliarde Euro für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge bereit. Zum Start, im Frühjahr 2026, wurden 200 Millionen Euro in drei Förderaufrufen veröffentlicht (Quelle: BMV PM 036/2026; NOW GmbH, abgerufen 20.06.2026).
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden bis zu 500 € (netto) pro kW installierter Ladeleistung. Voraussetzung ist unter anderem eine Nennladeleistung von mindestens 50 kW (DC) je Ladepunkt, und die Infrastruktur muss für E-LKW der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 geeignet sein. Bei den nicht-öffentlichen Aufrufen gilt zusätzlich: Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss durchgehend aus erneuerbaren Energien stammen (Quelle: PtJ-Förderaufrufe, abgerufen 20.06.2026).
Was wird gefördert — und was nicht?
Förderfähig sind die Ladeinfrastruktur selbst, der erforderliche Netzanschluss, Last- und Energiemanagementsysteme sowie — sofern technisch erforderlich — Batteriespeicher. Nicht förderfähig sind dagegen die Ausgaben für Planung und Genehmigung der Ladeinfrastruktur sowie Leasing-, Miet- und laufende Betriebskosten (Quelle: NOW GmbH Förderfinder, abgerufen 20.06.2026). Dieser Punkt wird in der Praxis unterschätzt: Eine tragfähige technische Auslegung ist Voraussetzung für jedes Projekt — sie wird aber nicht aus der Förderung bezahlt. Wer die Planung sauber aufstellt, profitiert doppelt: Das Vorhaben wird genehmigungs- und anschlussfähig, und die Antragsunterlagen werden belastbar.
Die drei Aufrufe — und ihre unterschiedliche Logik
- Aufruf A richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und vergibt nach Eingangsreihenfolge. Anträge waren ab dem 05.06.2026 möglich — die Mittel dieses Aufrufs waren allerdings bereits kurz nach Öffnung ausgeschöpft.
- Aufruf B steht allen Unternehmen offen und läuft vom 26.05. bis 07.07.2026. Hier entscheidet ein wettbewerbliches Verfahren: Maßgeblich ist die Wirtschaftlichkeit, priorisiert wird der niedrigste Fördereuro je aufgebaute Ladeleistung.
- Aufruf C betrifft öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, ebenfalls 26.05.–07.07.2026 und wettbewerblich.
Das wettbewerbliche Verfahren in Aufruf B hat eine wichtige Konsequenz: Es belohnt effiziente Auslegung. Wer seinen Netzanschluss, sein Lastmanagement und seine Ladeleistung knapp und passgenau dimensioniert, erreicht einen günstigeren €/kW-Wert und damit eine bessere Position im Auswahlverfahren. Überdimensionierung kostet hier nicht nur Geld, sondern auch Förderchancen.
Worauf Betriebe jetzt achten sollten
- Netzanschluss zuerst. Die teuerste Unbekannte ist fast immer der Netzanschluss. Ob die gewünschte Ladeleistung am Standort überhaupt anschließbar ist — und zu welchem Aufwand — sollte vor jeder Hardware-Entscheidung geklärt sein.
- Lastgang verstehen. Wann stehen welche Fahrzeuge wie lange? Aus dem Einsatzprofil ergibt sich, wie viel Ladeleistung wirklich nötig ist und ob ein Lastmanagement Lastspitzen kappen kann.
- Speicher nur, wo er sich rechnet. Ein Batteriespeicher ist förderfähig, aber kein Selbstzweck. Er lohnt sich dort, wo er Lastspitzen reduziert, den Netzanschluss entlastet oder Eigenstrom integriert.
- Erneuerbaren Strom sicherstellen. Für die nicht-öffentlichen Aufrufe ist erneuerbarer Ladestrom Pflicht — über Stromliefervertrag und/oder eigene PV.
- Fristen und Reihenfolge beachten. In der Regel muss der Förderantrag vor dem Vorhabenbeginn — also vor Abschluss eines der Umsetzung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags — gestellt werden; maßgeblich ist die Definition im jeweiligen Förderaufruf (PtJ). Wer zu früh Verträge schließt, riskiert die Förderung.
Fazit
Die BMV-Förderung macht den Aufbau von E-LKW-Ladeinfrastruktur deutlich attraktiver — aber sie belohnt Vorbereitung. Weil Planung und Genehmigung nicht gefördert werden und das wettbewerbliche Verfahren effiziente Auslegung priorisiert, ist eine saubere ingenieurtechnische Grundlage der eigentliche Hebel. Wer jetzt seinen Standort prüft und sein Konzept aufstellt, ist für Aufruf B — und die folgenden Aufrufe des Vier-Jahres-Programms — vorbereitet. Wie Sie dabei Schritt für Schritt vorgehen, zeigt unser Leitfaden zur Planung der Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof.
Sie betreiben einen Fuhrpark im Nordwesten und denken über E-LKW nach? Wir prüfen Ihren Betriebshof — herstellerneutral. → Zum kostenlosen Standort-Check. Wie eine unabhängige Energieberatung die Auslegung und Wirtschaftlichkeit einordnet, lesen Sie ergänzend dort.
Stand: 20.06.2026. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung; maßgeblich ist die jeweils gültige BMV-Förderrichtlinie bzw. der Förderaufruf (PtJ). Quellen: BMV PM 036/2026, PtJ, NOW GmbH.
