1 Milliarde Euro für E-LKW-Laden — aber nur mit tragfähiger Auslegung
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere E-Nutzfahrzeuge (Klassen N2/N3) über mehrere Aufrufe mit insgesamt bis zu 1 Mrd. EUR. Gefördert werden Ladepunkte, der erforderliche Netzanschluss, Batteriespeicher sowie Last- und Energiemanagement — mit bis zu 500 EUR (netto) pro kW Ladeleistung.
Der Haken: Planungs- und Genehmigungsleistungen gehören nicht zu den geförderten Investitionen. Und ohne saubere Auslegung kein tragfähiger Antrag: Netzanschluss, Lastgang, Speichergröße und Lademanagement müssen technisch nachgewiesen und wirtschaftlich durchgerechnet sein, bevor Sie Anträge stellen oder Aufträge vergeben.
Aktuelle Fristen (Stand 25.06.2026): Die nicht-öffentlichen und öffentlichen Aufrufe für alle Unternehmen laufen noch bis 7. Juli 2026. Weitere Aufrufe folgen über die vierjährige Programmlaufzeit. Wer jetzt die Auslegung startet, ist für das nächste Antragsfenster vorbereitet.

Wichtig — Reihenfolge
Der Förderantrag muss vor Abschluss der Liefer-/Leistungsverträge (z. B. Netzanschluss) gestellt werden. Maßgeblich ist der Vertragsabschluss, nicht der Baubeginn. Eine zu früh vergebene Bestellung kann die Förderung kosten.
Stand 25.06.2026. Kein Rechtsanspruch auf Förderung. Quelle: BMV / Projektträger Jülich (PtJ).
Unsere Leistungen — von der Standortanalyse bis zum Auslegungsnachweis
Standort- & Netzanschlussanalyse
Wir ermitteln die verfügbare Anschlussleistung an Ihrem Betriebshof und stimmen den Netzanschluss mit dem Netzbetreiber ab.
Lastgang-Analyse & Lastmanagement-Konzept
Wir analysieren Ihr Lade- und Verbrauchsprofil und entwickeln ein Lastmanagement, das teure Lastspitzen vermeidet.
Batteriespeicher-Auslegung (BESS)
Dimensionierung des Pufferspeichers inkl. Auslegungsnachweis — förderfähige Komponente, sauber begründet.
Ladepunkt- & Ladeleistungskonzept
DC-Schnellladen ab 50 kW, auf Wunsch mit MCS-Option (Megawatt Charging) für schwere Lkw und enge Standzeiten.
EMS- & Lastmanagement-Auslegung
Auslegung und Konfigurationsservice für Energiemanagement, das Fahrzeuge, Speicher und Netz intelligent zusammenführt.
PV- & Eigenstrom-Integration
Für die nicht-öffentlichen Aufrufe muss der Ladestrom durchgehend aus erneuerbaren Energien stammen. Wir integrieren PV und Eigenstrom regelkonform in Ihr Konzept.
Unterstützung Förderantrag
Wir liefern die technischen Unterlagen und den Auslegungsnachweis, die Ihr Antrag braucht.
Wirtschaftlichkeit & Tragfähigkeit
Wir rechnen das Gesamtprojekt durch: Investition, Förderung, Betriebskosten — damit sich der Umstieg trägt.
In vier Schritten zum geförderten Ladehof

Erstgespräch
Kostenlos und unverbindlich. Wir klären Bedarf, Fuhrpark und Zeithorizont.
Standort-Check & Datenaufnahme
Anschlussleistung, Flächen, Lastprofil, Netzsituation.
Auslegung & Nachweis
Ladekonzept, Speicher, Lastmanagement, Wirtschaftlichkeit — mit Auslegungsnachweis für den Antrag.
Antrag & Umsetzungsbegleitung
Wir liefern die technischen Unterlagen und begleiten Sie bis zur Inbetriebnahme.
Warum Ingenieurbüro Brinkmann
Ingenieurbüro, kein Verkäufer
Herstellerneutrale Planung. Wir verkaufen keine Ladesäulen, wir legen Ihr Projekt richtig aus.
Energie- und Tragwerkskompetenz unter einem Dach
Energieberatung, Lastgang, Statik der Ladeinfrastruktur (Überdachung, Fundamente).
Förderlogik aus der Praxis
Wir kennen die Anforderungen an Auslegungsnachweise und technische Antragsunterlagen.
Regionale Nähe
Hauptsitz Hatten (Region Oldenburg/Weser-Ems), zweiter Standort Norderney. Bundesweit tätig.
Häufige Fragen (FAQ)
Was fördert das BMV genau?
Gefördert werden Anschaffung und Errichtung fabrikneuer Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge, der erforderliche Netzanschluss, Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme sowie Batteriespeicher — mit bis zu 500 EUR (netto) pro kW Ladeleistung. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach dem jeweils gültigen Förderaufruf des BMV/PtJ; kein Rechtsanspruch.
Wer ist antragsberechtigt?
Das Programm ist in Aufrufe gegliedert: Aufruf A für KMU (nicht-öffentlich), Aufruf B für alle Unternehmen (nicht-öffentlich) und Aufruf C für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Speditionen, Logistiker, Betriebshöfe und Gewerbe mit eigenem Depot fallen je nach Vorhaben unter A oder B. Maßgeblich ist der jeweils gültige Förderaufruf; kein Rechtsanspruch.
Was ist nicht förderfähig?
Reine Planungs- und Genehmigungsleistungen gehören nicht zu den geförderten Investitionen. Genau diese Auslegung ist aber Voraussetzung für einen tragfähigen Antrag — sie übernehmen wir. Maßgeblich ist der jeweils gültige Förderaufruf; kein Rechtsanspruch.
Bis wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Aufrufe B und C laufen noch bis zum 7. Juli 2026; weitere Aufrufe folgen über die vierjährige Programmlaufzeit. Wichtig: Der Antrag muss vor Abschluss der Liefer-/Leistungsverträge gestellt werden — maßgeblich ist der Vertragsabschluss, nicht der Baubeginn. Stand 25.06.2026; Fristen vor Antragstellung auf ptj.de prüfen; kein Rechtsanspruch.
Brauche ich zwingend einen Batteriespeicher?
Nicht zwingend — ob ein Speicher sinnvoll und förderfähig ist, hängt von Anschlussleistung, Lastgang und Ladeleistung ab. Genau das ermitteln wir in der Auslegung. Förderfähigkeit richtet sich nach dem jeweils gültigen Aufruf; kein Rechtsanspruch.
Muss der Ladestrom aus erneuerbaren Energien stammen?
Für die nicht-öffentlichen Aufrufe gilt: Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss durchgehend aus erneuerbaren Energien stammen. Wir integrieren PV und Eigenstrom regelkonform in Ihr Konzept. Maßgeblich ist der jeweils gültige Förderaufruf; kein Rechtsanspruch.
Kostenloser Standort-Check — wir melden uns innerhalb von 2 Werktagen
Telefon 0441 390 111 0 · E-Mail [email protected]
Mit markierte Felder sind Pflichtfelder.
IB Brinkmann erbringt Planungs- und Auslegungsleistungen für Ladeinfrastruktur. Wir sind weder Förderstelle noch Antragsteller und geben keine Zusage über Bewilligung oder Höhe einer Förderung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Förderaufrufe und Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) bzw. des Projektträgers Jülich (PtJ). Alle Förderangaben Stand 25.06.2026.
