Was ein Statiker kostet — der Stundensatz im Überblick
Die Arbeit eines Tragwerksplaners wird typischerweise auf zwei Wegen abgerechnet:
- ✓Nach Aufwand (Stundensatz): Für überschaubare Aufgaben im Bestand — einen Wanddurchbruch, eine Deckenöffnung, die Prüfung einer geplanten Nutzungsänderung — ist die stundenweise Abrechnung meist die faire und günstigste Lösung. Unser Honorar beginnt hier bei 125 € pro Stunde zzgl. Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten, Vervielfältigungen).
- ✓Nach HOAI: Bei größeren Projekten wird die Tragwerksplanung klassisch nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet. Das Honorar bemisst sich dann an den anrechenbaren Kosten des Tragwerks und dem beauftragten Leistungsumfang, nicht an Stunden.
Welches Modell für Ihr Vorhaben günstiger ist, klären wir vorab transparent. Für eine erste Einordnung genügt in vielen Fällen die eingangs genannte Erstanalyse ab rund einer Stunde.
Was ein Statiker und ein Standsicherheitsnachweis leisten
Ein Statiker — fachlich korrekt: Tragwerksplaner — sorgt dafür, dass ein Gebäude die auf es wirkenden Lasten sicher aufnimmt und ableitet: das Eigengewicht, Nutzlasten, Schnee, Wind. Kernstück seiner Arbeit ist der Standsicherheitsnachweis (die „Statik"): eine rechnerische Dokumentation, die belegt, dass Fundament, Wände, Decken und Dach den geltenden Anforderungen genügen.
Grundlage der Berechnung sind die Eurocodes (DIN EN 1990 ff.) samt der zugehörigen nationalen Anhänge sowie die jeweilige Landesbauordnung — in unserem Tätigkeitsgebiet die Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Für welche Bauvorhaben ein solcher Nachweis vorgelegt oder bereitgehalten werden muss, regelt das jeweilige Landesrecht; bei genehmigungspflichtigen Vorhaben gehört er in der Regel zu den bautechnischen Nachweisen.
Eine ausführliche Erklärung des gesamten Leistungsbilds finden Sie in unserem Ratgeber Tragwerksplanung von A bis Z.
Wann Sie einen Statiker brauchen
Ein Statiker ist immer dann gefragt, wenn in das tragende Gefüge eines Gebäudes eingegriffen wird oder neue Lasten hinzukommen. Typische Anlässe:
- ✓Wanddurchbruch oder Wandentfernung (z. B. offene Küche), wenn eine tragende Wand betroffen ist
- ✓Anbau, Aufstockung oder Ausbau des Dachgeschosses
- ✓Nutzungsänderung mit höheren Lasten (etwa Dachboden zu Wohnraum, Lagerfläche zu Büro)
- ✓Neubau — hier gehört die Tragwerksplanung ohnehin zum Standard
- ✓Schäden und Sanierung im Bestand, etwa Risse, durchhängende Decken oder feuchtebedingte Schäden am Tragwerk
Gerade bei Umbauten im Bestand lohnt sich der frühe Blick des Statikers, bevor gebaut wird. Wann er beim Umbau tatsächlich Pflicht ist, lesen Sie im Ratgeber Statiker beim Umbau: Wann ist er Pflicht?. Wie die Tragwerksplanung im Bestand praktisch abläuft — inklusive der Besonderheiten alter Bausubstanz — zeigt unser Beitrag Tragwerksplanung im Bestand.
Was den Preis bestimmt
Warum lässt sich der Statiker-Preis nicht pauschal beziffern? Weil diese Faktoren den Aufwand stark verändern:
- ✓Umfang der Maßnahme — ein einzelner Durchbruch ist kein Neubau.
- ✓Bestand oder Neubau — im Bestand fehlen oft die ursprünglichen Unterlagen. Traglasten und Bauteile müssen dann vor Ort aufgenommen und rekonstruiert werden, was Zeit kostet.
- ✓Datenlage — liegen Bestandspläne, alte Statik oder Baugrundgutachten vor, verkürzt das die Arbeit erheblich.
- ✓Aufwand vor Ort — Zugänglichkeit, Bauteilöffnungen und die Zahl der Ortstermine wirken sich aus.
- ✓Komplexität des Tragwerks — Materialmix (Holz, Stahl, Beton, Mauerwerk), Spannweiten und ungewöhnliche Geometrien erhöhen den Rechenaufwand.
Deshalb gilt: Je besser die Ausgangsunterlagen und je klarer die Aufgabe, desto günstiger wird es. Ein kurzes Erstgespräch spart hier oft bares Geld.
Der Vorteil: Statik und Energieberatung aus einer Hand
Die meisten Umbauten haben zwei Seiten: eine tragwerkstechnische und eine energetische. Wer eine Wand öffnet, dämmt häufig zugleich; wer aufstockt, verändert die Gebäudehülle. Kaum ein Energieberatungsbüro kann beides abdecken — wir schon. Bei IB Brinkmann kommen Tragwerksplanung und Energieberatung aus einer Hand, aus der Region Oldenburg/Hatten.
Für Sie bedeutet das: eine Ansprechperson, abgestimmte Planung statt Reibungsverluste zwischen zwei Büros und keine Lücke zwischen „darf ich das statisch?" und „lohnt sich das energetisch?". Gerade bei Anbau, Aufstockung und Kernsanierung im Bestand spart diese Bündelung Zeit und Abstimmungsaufwand.
Weitere Ratgeber: Tragwerksplanung von A bis Z · Statiker beim Umbau: Wann ist er Pflicht? · Tragwerksplanung im Bestand
Häufige Fragen
- Was kostet ein Statiker pro Stunde?
- Bei IB Brinkmann beginnt die Tragwerksplanung bei 125 € pro Stunde zzgl. Nebenkosten (Stand: Juli 2026). Für größere Projekte ist auch eine Abrechnung nach HOAI möglich. Der endgültige Preis hängt vom Umfang und von der Datenlage Ihres Vorhabens ab.
- Was kostet ein Statiker für einen Wanddurchbruch?
- Das lässt sich nicht pauschal sagen. Eine einfache Erstanalyse — ist die Wand tragend, ist ein Durchbruch möglich? — beginnt bei rund einer Stunde zum Stundensatz von 125 € zzgl. Nebenkosten. Kommt eine vollständige Berechnung mit Nachweis hinzu, steigt der Aufwand entsprechend.
- Brauche ich für jeden Umbau einen Standsicherheitsnachweis?
- Nicht für jeden. Erforderlich wird er, sobald in tragende Bauteile eingegriffen wird oder neue Lasten entstehen. Ob in Ihrem Fall ein Nachweis nötig ist, richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung (in Niedersachsen der NBauO) und der Art des Vorhabens. Im Zweifel klären wir das im Erstgespräch.
- Nach welchen Normen wird die Statik berechnet?
- Grundlage sind die Eurocodes (DIN EN 1990 ff.) mit den nationalen Anhängen sowie die geltende Landesbauordnung. Diese Regelwerke bestimmen die anzusetzenden Lasten und die Nachweisführung.
- Werden die Statik-Kosten gefördert?
- Die reine Tragwerksplanung ist in der Regel keine eigenständig geförderte Leistung. Im Rahmen einer förderfähigen energetischen Sanierung können Planungs- und Baubegleitungskosten aber Teil der förderfähigen Ausgaben sein. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA- bzw. KfW-Richtlinie; es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Ob ein Förderweg für Ihr Vorhaben in Frage kommt, prüfen wir im Zuge der Energieberatung mit.
