Was macht ein Tragwerksplaner / Statiker?
Ein Tragwerksplaner (umgangssprachlich „Statiker") analysiert und berechnet die Tragkonstruktion eines Gebäudes. Sein Kernprodukt ist der Standsicherheitsnachweis: Er belegt rechnerisch, dass alle Bauteile – Wände, Decken, Stützen, Fundamente – die einwirkenden Lasten (Eigengewicht, Schnee, Wind, Nutzlasten) sicher ableiten können. Grundlage der Bemessung sind die Eurocodes (DIN EN 1990 ff.) mit den nationalen Anhängen. Das Honorar richtet sich nach der HOAI (Tragwerksplanung).
Wann ist ein Statiker Pflicht?
Immer dann, wenn Sie in das Tragwerk eingreifen oder neue Lasten einleiten. Typische Fälle, die eine statische Beurteilung erfordern:
- ✓Tragende Wand entfernen oder öffnen (Wanddurchbruch, Türöffnung)
- ✓Aufstockung oder Dachausbau (zusätzliches Geschoss, Dachflächenfenster mit neuer Last)
- ✓Anbau (Terrasse, Wintergarten, Carport mit Grundstücksgrenze)
- ✓Balkonanbau oder -erneuerung
- ✓Nutzungsänderung (z. B. Wohnraum → Büro mit erhöhter Nutzlast)
- ✓Umbau mit Lastenänderung (schweres Estrich, Großbadewanne, Schwimmbad)
Hinweis: Nicht jede Umbaumaßnahme erfordert automatisch eine staatliche Baugenehmigung – aber bei Eingriffen ins Tragwerk ist die statische Beurteilung in der Regel unabhängig von der Genehmigungspflicht notwendig. Ob eine tragende Wand vorliegt, klären wir mit Ihnen anhand der vorhandenen Pläne oder einer Vor-Ort-Begehung.
Bauordnung & Nachweis
Für bauliche Anlagen ist die Standsicherheit nachzuweisen; bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist der Standsicherheitsnachweis (Statik) Teil der einzureichenden Bauvorlagen. Rechtsgrundlage: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) i. V. m. Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO Nds.). Je nach Gebäudeklasse kann eine bautechnische Prüfung durch einen zugelassenen Prüfingenieur erforderlich sein. Eingriffe ins Tragwerk erfordern regelmäßig die Beurteilung durch einen Tragwerksplaner – die konkrete Genehmigungspflicht hängt vom Vorhaben und der jeweiligen Landesbauordnung ab (für unsere Region: NBauO).
Typische Umbau-Fälle
- ✓Durchbruch tragende Wand: Lastabtragung muss neu nachgewiesen werden; Stahlträger oder Stahlbeton-Sturz wird dimensioniert
- ✓Dachgeschossausbau: Decken- und Dachkonstruktion auf neue Nutzlast prüfen
- ✓Carport / Anbau: Fundament und Verbindung zum Bestandsbau berechnen
- ✓Balkon: Verankerung und Absturzsicherung statisch nachweisen
Ablauf & Leistungsphasen
- ✓Erstgespräch: Vorhaben besprechen, Pläne sichten, Tragwerkssituation klären
- ✓Bestandsaufnahme: Baukonstruktion und Lasten erfassen
- ✓Tragwerksplanung: statische Berechnung, Ausführungspläne (Bewehrungspläne, Trägerplanung)
- ✓Standsicherheitsnachweis: Unterlagen für Baugenehmigung oder Qualitätssicherung
- ✓Leistungsbild nach HOAI Tragwerksplanung (§ 51 HOAI)
Häufige Fragen
- Brauche ich für jeden Wanddurchbruch einen Statiker?
- Sobald eine tragende Wand betroffen ist, ja – die Lastabtragung muss neu nachgewiesen werden. Bei nicht tragenden Trennwänden in der Regel nicht. Ob die Wand tragend ist, klären wir mit Ihnen anhand der Pläne oder vor Ort.
- Was kostet ein Statiker für einen Wanddurchbruch?
- Das richtet sich nach Aufwand und Tragwerk. Nach Sichtung der Unterlagen nennen wir Ihnen ein konkretes Angebot.
- Brauche ich eine Baugenehmigung für den Umbau?
- Das hängt vom Vorhaben und der Landesbauordnung ab. Wir sagen Ihnen, ob ein Standsicherheitsnachweis nötig ist; die bauaufsichtliche Auskunft holen Sie bei der Gemeinde ein.
