Verfahren A und B – der Unterschied in einem Satz
Beide Verfahren sorgen dafür, dass jeder Heizkörper genau die richtige Wassermenge bekommt. Der Unterschied liegt in der Genauigkeit der Berechnungsgrundlage:
- ✓Verfahren A arbeitet mit Schätz- und Erfahrungswerten (z. B. pauschale Annahmen zur Heizlast je Raum). Es ist ein zulässiges Näherungsverfahren für kleinere Anlagen.
- ✓Verfahren B stützt sich auf eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und eine Rohrnetzberechnung. Jeder Raum, jeder Heizkörper und jeder Strang wird einzeln durchgerechnet.
Vereinfacht: Verfahren A ist die schnelle Abschätzung, Verfahren B die belastbare Ingenieurberechnung.
Wann reicht Verfahren A?
Verfahren A gilt als zulässiges Näherungsverfahren für überschaubare Anlagen – klassischerweise Einfamilienhäuser mit begrenzten Heizflächen je Heizkreis. Es ist günstiger und schneller.
Aber Verfahren A hat zwei wesentliche Grenzen:
- ✓Es wird für Förderprogramme seit 2023 nicht mehr anerkannt. (Quelle: VdZ/BAFA; Stand Juli 2026)
- ✓Es liefert für Wärmepumpen und niedrige Vorlauftemperaturen oft keine ausreichend präzise Basis.
Wer also fördert oder eine Wärmepumpe betreibt bzw. plant, kommt an Verfahren B nicht vorbei.
Warum Verfahren B für Förderung und Wärmepumpe Pflicht ist
Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und für die Heizungsförderung (KfW) muss der hydraulische Abgleich nach Verfahren B durchgeführt und dokumentiert werden. Der Grund: Nur die raumweise Heizlastberechnung stellt sicher, dass die Anlage tatsächlich mit niedriger Vorlauftemperatur effizient läuft – die Voraussetzung, damit eine Wärmepumpe eine hohe Jahresarbeitszahl erreicht.
Auch das GEG (§60c) verweist für den Abgleich in Bestandsgebäuden auf die Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand", die dem Verfahren B entspricht. (Quelle: GEG §60c; Stand Juli 2026)
Verfahren A vs. B im Überblick
| Merkmal | Verfahren A | Verfahren B |
|---|---|---|
| Grundlage | Schätz-/Erfahrungswerte | Raumweise Heizlastberechnung (DIN EN 12831) |
| Genauigkeit | grob | hoch |
| Aufwand/Kosten | gering | höher |
| Förderfähig | nein (seit 2023) | ja |
| Für Wärmepumpe | eingeschränkt | ja |
Was kostet welches Verfahren?
Verfahren B ist wegen des höheren Rechen- und Aufnahmeaufwands teurer als Verfahren A. Bei uns beginnt der hydraulische Abgleich ab 500 € (Ab-Preis) – der genaue Preis hängt vom Verfahren, der Zahl der Heizkörper/Heizkreise, der Objektgröße und Ihren Unterlagen ab.
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Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und B beim hydraulischen Abgleich?
- Verfahren A nutzt vereinfachte Schätzwerte, Verfahren B eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Verfahren B ist genauer und für Förderungen und Wärmepumpen erforderlich.
- Welches Verfahren brauche ich für die Förderung?
- Für BEG- und KfW-Förderungen ist Verfahren B vorgeschrieben. Verfahren A wird für Förderzwecke seit 2023 nicht mehr anerkannt. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung; maßgeblich ist die jeweils gültige Richtlinie. (Stand: Juli 2026)
- Reicht Verfahren A für mein Einfamilienhaus?
- Für einfache Bestandsanlagen ohne Förderung kann Verfahren A ausreichen. Sobald Sie fördern oder eine Wärmepumpe betreiben, sollten Sie Verfahren B wählen.
- Ist Verfahren B für eine Wärmepumpe Pflicht?
- Für die geförderte Wärmepumpe ja. Auch technisch ist Verfahren B sinnvoll, weil nur die raumweise Berechnung die niedrige Vorlauftemperatur absichert, die eine Wärmepumpe effizient macht.
- Kann man von Verfahren A auf B umstellen?
- Ja. Wurde bisher nur nach Verfahren A abgeglichen, führen wir für Förderung oder Wärmepumpe den Abgleich nach Verfahren B durch – inklusive der geforderten Dokumentation.
