Was ist ein Blower-Door-Test?
Der Blower-Door-Test (Luftdurchlässigkeitsmessung nach DIN EN ISO 9972) misst die Luftwechselrate n₅₀ eines Gebäudes. Dabei wird ein Gebläse (das eigentliche „Blower Door") in eine Außentür eingesetzt und erzeugt im Gebäudeinneren einen künstlichen Unter- oder Überdruck von 50 Pascal. Die dabei messbare Luftströmungsrate ergibt den n₅₀-Wert – die Anzahl der Luftwechsel pro Stunde durch unkontrollierte Lecks in der Gebäudehülle. Je niedriger der n₅₀-Wert, desto dichter das Gebäude.
Was misst er konkret?
Der Test quantifiziert die Gesamtleckage eines Gebäudes. Während der Messung lassen sich mit Nebelgenerator oder Anemometer gezielt Leckagen orten: undichte Anschlüsse von Dampfbremsen, schlecht sitzende Fensterrahmen, offene Kabeleinführungen oder Fugen im Dachbereich. Eine Vorab-Messung bei noch zugänglicher Luftdichtheitsebene erlaubt die gezielte Nachbesserung vor dem endgültigen Abschluss. Die Nachweis-Messung am fertigen Gebäude dokumentiert, dass der geforderte Grenzwert eingehalten wird.
Wann ist der Test Pflicht – wann sinnvoll?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche dauerhaft luftundurchlässig abgedichtet wird (§ 26 GEG). Die Luftdichtheitsmessung selbst ist im GEG nicht generell vorgeschrieben – sie wird aber zum Nachweis verlangt, wenn ein günstigerer n₅₀-Grenzwert in der Berechnung angesetzt werden soll. Faktisch Pflicht wird die Messung dort:
- ✓Bei BEG-geförderten Effizienzhaus-Vorhaben (Technische Mindestanforderungen der BEG, Stand 2026 — vor Antragstellung auf bafa.de prüfen)
- ✓Beim Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (Nachweis der Luftdichtheit häufig Fördervoraussetzung)
- ✓Als freiwilliger Qualitätsnachweis bei jeder energetisch hochwertigen Sanierung
Welche n₅₀-Grenzwerte gelten?
Für Gebäude ohne raumlufttechnische Anlage gilt üblicherweise ein Grenzwert von n₅₀ ≤ 3,0 h⁻¹, für Gebäude mit raumlufttechnischer Anlage n₅₀ ≤ 1,5 h⁻¹. Rechtsgrundlage ist das GEG in Verbindung mit DIN EN ISO 9972 und DIN 4108-7. Bitte die konkret anzuwendenden Normfassungen und Grenzwerte vor der Planung gegen den aktuellen Stand der Norm prüfen.
- ✓Ohne Lüftungsanlage: n₅₀ ≤ 3,0 h⁻¹ (typischer Neubau-Grenzwert)
- ✓Mit raumlufttechnischer Anlage: n₅₀ ≤ 1,5 h⁻¹
- ✓Quelle: GEG i. V. m. DIN EN ISO 9972 (Messverfahren) und DIN 4108-7 (Grenzwerte n₅₀). Stand: 2026-06-19.
Ablauf bei IB Brinkmann
- ✓Terminvereinbarung: Bauphase abstimmen (Vorab-Messung bei zugänglicher Luftdichtheitsebene oder Nachweis-Messung am fertigen Gebäude)
- ✓Messung: Einbau des Gebläses in eine Außentür, Druckmessung bei +50 Pa und −50 Pa, Leckage-Ortung
- ✓Protokoll: Messwerte, n₅₀-Ergebnis, Fotodokumentation der Leckagen
- ✓Auswertung: Bewertung nach GEG/Norm, Empfehlungen zur Nachbesserung (bei Vorab-Messung)
Häufige Fragen
- Ist ein Blower-Door-Test gesetzlich Pflicht?
- Das GEG verlangt eine luftdichte Gebäudehülle (§ 26 GEG), schreibt die Messung selbst aber nicht generell vor. Pflicht wird sie dort, wo sie als Nachweis verlangt wird – etwa bei vielen BEG-Fördervorhaben oder beim Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Förderfähigkeit und -anforderungen richten sich nach der jeweils gültigen BEG-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
- Was kostet ein Blower-Door-Test?
- Die Kosten hängen von Gebäudegröße und Aufwand ab. Den genauen Preis nennen wir Ihnen nach kurzer Rücksprache zum Objekt.
- Wann im Bauablauf wird gemessen?
- Sinnvoll ist eine Vorab-Messung bei noch zugänglicher Luftdichtheitsebene (Leckagen lassen sich dann noch beheben) und eine Nachweis-Messung am fertigen Gebäude.
