Was wir für Sie tun

Das Ingenieurbüro Brinkmann führt Blower-Door-Messungen nach DIN EN ISO 9972 durch — für Neubau und Bestand, als KfW-Nachweis oder zur baubegleitenden Qualitätskontrolle. Durchgeführt von einem nach PHI-Standard zertifizierten Messtechniker. Tätig in Oldenburg, Niedersachsen, Bremen und auf den Ostfriesischen Inseln.
Was ist eine Blower-Door-Messung?
Bei einer Blower-Door-Messung wird ein Gerät in eine Außentür eingebaut und das Gebäude auf Unter- oder Überdruck gebracht. So lässt sich die Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle messen — ausgedrückt als n50-Wert (Luftwechsel pro Stunde bei 50 Pascal Druckdifferenz).
Unser Leistungsumfang
- n50-Messung nach DIN EN ISO 9972 (Neubau und Bestand)
- Leckageortung und Dokumentation
- Messprotokoll nach Norm
- KfW-konforme Dokumentation
- Zwischenmessungen baubegleitend
Wir beraten Sie vor Ort in Oldenburg, Bremen, Bremerhaven und der Nordwestregion.
Ablauf

Häufige Fragen
- Was misst eine Blower-Door-Messung?
- Die Blower-Door-Messung (auch: Luftdichtheitsprüfung nach DIN EN ISO 9972) misst die Luftdichtheit der Gebäudehülle. Sie quantifiziert, wie viel Luft bei einem definierten Druckunterschied von 50 Pascal durch ungewollte Leckagen strömt (Luftwechselrate n50 in 1/h).
- Wann ist eine Blower-Door-Messung Pflicht?
- Für KfW-Effizienzhäuser ist die Messung verpflichtend. Beim GEG-Nachweis für Neubauten kann eine Messung genutzt werden, um bessere Kennwerte anzurechnen statt des GEG-Standardwerts (n50 = 3,0 bzw. 1,5 h⁻¹). Im Rahmen eines iSFP oder einer Sanierungsbegleitung ist sie sinnvoll zur Qualitätssicherung.
- Was ist ein guter n50-Wert?
- GEG-Grenzwert für Gebäude mit Lüftungsanlage: n50 ≤ 1,0 h⁻¹; ohne Lüftungsanlage: n50 ≤ 3,0 h⁻¹. Ein Effizienzhaus 40 (KfW) erreicht typischerweise n50 < 0,6 h⁻¹. Je niedriger der Wert, desto dichter und energieeffizienter die Gebäudehülle.
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