Was Sie bekommen
- Prüffähiger Schallschutznachweis nach DIN 4109 für Bauantrag und Bauaufsicht — Luft-, Trittschall und Außenlärm.
- Vollständiges Angebot: Wohnbau, NWG/Gewerbe und Raumakustik aus einer Hand.
- Klarer Bauteil-Nachweis für Wände, Decken, Treppen, Türen und haustechnische Anlagen — inklusive Flankenübertragung.
- Ein Ansprechpartner für Schallschutz, Tragwerk und Bauphysik — weniger Schnittstellen, mehr Planungssicherheit.
Was wir für Sie tun
Warum sich ein sauberer Schallschutznachweis auszahlt
Schallschutz ist kein Beiwerk, sondern eine bauaufsichtliche Anforderung — und einer der häufigsten Gründe für Mängelstreit nach der Fertigstellung. Ein belastbarer Nachweis schützt Bauträger, Architekten und Eigentümer gleichermaßen.
- Rechtssicherheit: Der Schallschutznachweis nach DIN 4109 ist Teil der bautechnischen Nachweise und wird von der Bauaufsicht bzw. im Bauantrag erwartet. Ein prüffähiger Nachweis vermeidet Rückfragen und Verzögerungen.
- Mängel vermeiden statt nachbessern: Trittschall, Luftschall zwischen Wohnungen und Geräusche aus haustechnischen Anlagen lassen sich in der Planung günstig lösen — nachträglich am fertigen Bau kaum.
- Klarer Bauteil-Nachweis: Wände, Decken, Türen, Treppen und Installationen werden rechnerisch bewertet, damit auf der Baustelle die richtigen Aufbauten landen.
- Ingenieur, kein Formularausfüller: Wir verbinden den Schallschutznachweis mit dem Blick fürs Tragwerk und die Bauphysik — dieselbe Hand, die Sie auch bei Thermografie, Blower-Door und Tragwerk begleitet.
Für welche Projekte wir den Schallschutz planen
Wir arbeiten sowohl für private Bauherren als auch für Architekten, Bauträger und Gewerbe — vom einzelnen Bauteilnachweis bis zur raumakustischen Auslegung.
- Wohnungsbau & Mehrfamilienhäuser — Luft- und Trittschallschutz zwischen Wohneinheiten, Reihen- und Doppelhäuser, Nachweis nach DIN 4109 für den Bauantrag.
- Nichtwohngebäude & Gewerbe — Büro-, Verwaltungs- und Betriebsgebäude, Schallschutz gegen Außenlärm und zwischen Nutzungseinheiten.
- Raumakustik — Nachhallzeit und Sprachverständlichkeit in Besprechungs-, Schul-, Kita- und Aufenthaltsräumen; Planung von absorbierenden Maßnahmen.
- Sanierung & Bestand — Bewertung des vorhandenen Schallschutzes, realistische Verbesserungsziele bei Umbau und Umnutzung.
- Erhöhter Schallschutz (Komfort): Wo ein Projekt es sinnvoll macht, planen wir auf Wunsch über das Mindestmaß hinaus — als Komfortmerkmal, nicht als Pflicht.
So läuft der Schallschutznachweis ab
- Anfrage & Unterlagen — Sie schildern das Vorhaben und stellen Grundrisse, Schnitte und geplante Bauteilaufbauten bereit. Wir klären den nötigen Nachweisumfang.
- Bewertung der Bauteile — Wände, Decken, Treppen, Türen und haustechnische Anlagen werden nach DIN 4109 rechnerisch bewertet; kritische Anschlüsse und Flankenwege prüfen wir gezielt.
- Prüffähiger Nachweis — Sie erhalten den dokumentierten Schallschutznachweis mit allen Randbedingungen — für den Bauantrag und die ausführenden Gewerke verständlich aufbereitet.
- Begleitung bis zur Ausführung — Auf Wunsch beraten wir bei Detailfragen auf der Baustelle und bei der Qualitätssicherung, damit der geplante Schallschutz auch gebaut wird.
Wir beraten Sie vor Ort in Oldenburg, Bremen, Bremerhaven und der Nordwestregion.
Häufige Fragen
- Was ist ein Schallschutznachweis nach DIN 4109?
- Der Schallschutznachweis nach DIN 4109 belegt rechnerisch, dass ein Gebäude die geforderten Anforderungen an Luft- und Trittschallschutz einhält. Bewertet werden Wände, Decken, Türen, Treppen und haustechnische Anlagen. Er gehört zu den bautechnischen Nachweisen und wird im Rahmen des Bauantrags bzw. von der Bauaufsicht erwartet.
- Wann ist ein Schallschutznachweis Pflicht?
- Die Anforderungen an den Schallschutz werden bauaufsichtlich über die jeweilige Landesbauordnung und die als Technische Baubestimmung eingeführte DIN 4109 verbindlich — in Niedersachsen über die NBauO und die niedersächsischen Technischen Baubestimmungen. Ob ein gesonderter Nachweis vorzulegen ist, hängt von Gebäudeart und Landesrecht ab; das klären wir zu Beginn.
- Bieten Sie auch Raumakustik und Gewerbebau an?
- Ja. Wir bearbeiten Schallschutz für Wohngebäude, für Nichtwohn- und Gewerbebauten sowie die Raumakustik — etwa Nachhallzeit und Sprachverständlichkeit in Besprechungs-, Schul-, Kita- und Aufenthaltsräumen. Auf Wunsch planen wir auch erhöhten Schallschutz als Komfortmerkmal über das gesetzliche Mindestmaß hinaus — passend zum jeweiligen Projekt und Nutzungsanspruch.
- Was kostet ein Schallschutznachweis?
- Das hängt vom Projekt ab — Gebäudegröße, Zahl der Nutzungseinheiten, Bauteilvielfalt und ob zusätzlich Raumakustik gefragt ist. Wir nennen keinen Pauschalpreis, sondern erstellen nach einer kurzen Projektbeschreibung ein individuelles, transparentes Angebot ohne Verpflichtung. Schildern Sie uns Ihr Vorhaben — Sie erhalten zeitnah einen konkreten Preis.
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