Was ist die NWG-Energieberatung?
Ihr Bürogebäude, Ihre Produktionshalle oder Ihre kommunale Liegenschaft verbraucht mehr Energie als nötig — aber wo liegen die größten Einsparpotenziale? Die BAFA-geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN) liefert Ihnen eine fundierte Analyse und einen klaren Maßnahmenfahrplan. Ingenieurbüro Brinkmann führt die Beratung als zertifizierter Energieberater durch und begleitet Sie durch das gesamte Förderverfahren.
Die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) ist ein Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es richtet sich an Eigentümer und Betreiber von Nichtwohngebäuden — also Bürogebäude, Produktionshallen, Handelsflächen, Schulen, kommunale Liegenschaften und andere gewerblich oder öffentlich genutzte Gebäude.
Ergebnis der Beratung ist ein detaillierter Energiebericht: eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustands (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Energieverbrauch) sowie ein Maßnahmenkatalog mit Einsparpotenzialen, Investitionskosten und Amortisationszeiten. Dieser Bericht ist zugleich Planungsgrundlage für weiterführende Förderanträge — etwa im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG NWG).
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind:
- Eigentümer von Nichtwohngebäuden — gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, Wohnungsunternehmen mit NWG-Anteil
- Betreiber von Nichtwohngebäuden — mit Zustimmung des Eigentümers
- Kommunen und kommunale Unternehmen — Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale GmbH
- Organisationen ohne Erwerbszweck — Vereine, Kirchen, gemeinnützige Träger
Nicht förderfähig sind Bundesbehörden und Bundesunternehmen sowie reine Wohngebäude.
Förderhöhe und Förderbedingungen
Die BAFA gewährt den Zuschuss als nicht rückzahlbaren Bundeszuschuss. Der Fördersatz beträgt einheitlich bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten. Finanzschwache Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept können EBN-Mittel mit anderen Förderprogrammen kombinieren — der Gesamtfinanzierungsanteil aus allen Quellen darf dabei 95 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten.
Quelle: BAFA-Richtlinie EBN, Bekanntmachung 13. Dezember 2024, BAnz AT 23.12.2024 B2. Vor Veröffentlichung auf bafa.de auf Aktualität prüfen. Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
Förderhöchstbeträge nach Nettogrundfläche (NGF / Energiebezugsfläche nach GEG)
| Nettogrundfläche | Maximale Förderung |
|---|---|
| unter 200 m² | bis 850 € |
| 200 bis 500 m² | bis 2.500 € |
| über 500 m² | bis 4.000 € |
Quelle: BAFA EBN Modul 2, Stand Dezember 2024; vor Veröffentlichung auf bafa.de prüfen.
Stand: KW 26/2026
Der Förderantrag muss vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags gestellt werden. Der beauftragte Energieberater muss in der Energie-Effizienz-Expertenliste (EEE) des Bundes gelistet sein — Jan Brinkmann, Ingenieurbüro Brinkmann, erfüllt diese Voraussetzung.
Kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung. Maßgeblich ist die jeweils gültige BAFA-Richtlinie.
Ablauf: Von der Antragstellung bis zur Auszahlung
- 1ErstgesprächKostenfreie Vorprüfung: Gebäudetyp, Fläche, Förderberechtigung.
- 2FörderantragIngenieurbüro Brinkmann stellt den Antrag im BAFA-Förderportal vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags.
- 3BeratungBegehung, Datenaufnahme, Analyse von Gebäudehülle und Anlagentechnik.
- 4EnergieberichtDokumentation des Ist-Zustands, Maßnahmenkatalog, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
- 5VerwendungsnachweisEinreichung des Berichts beim BAFA.
- 6AuszahlungDer Zuschuss wird direkt an den Auftraggeber ausgezahlt.
Ihr Nutzen: Einsparpotenziale erkennen, GEG-Pflichten erfüllen
Ein fundierter Energiebericht ist mehr als ein Förderinstrument: Er zeigt konkret, welche Maßnahmen sich rechnen — ob Dämmung, Fenster, Heizungsanlage, Lüftung oder Beleuchtung. Das Ergebnis kann unmittelbar als Planungsgrundlage für Folgeinvestitionen und Folgeanträge im Rahmen der BEG genutzt werden.
Für Nichtwohngebäude, die dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterliegen, liefert die Beratung gleichzeitig Grundlagen für den GEG-Nachweis. Immobilieneigentümer und Betreiber nutzen den Bericht als Basis für eine wertsteigernde Sanierung und senken damit nachhaltig die Betriebskosten.
Referenzprojekt (anonymisiert)
Ingenieurbüro Brinkmann hat eine NWG-Energieberatung durchgeführt. Ergebnis: Einsparpotenzial von mehr als 30 % durch ein Maßnahmenbündel aus Dachsanierung, LED-Beleuchtung und Druckluftoptimierung. Die BAFA-Förderung reduzierte die Beratungskosten für den Auftraggeber auf einen niedrigen dreistelligen Betrag.
Referenz anonymisiert. Weitere Referenzen auf Anfrage.
Ihr Ansprechpartner
Jan BrinkmannDipl.-Ing., dena-zugelassener Energieeffizienz-Experte (GIH), DGNB- und BiRN-Auditor, BAFA-SachverständigerInhaber Ingenieurbüro Brinkmann
Zertifizierter Energieberater · Energie-Effizienz-Expertenliste (EEE)
Hatten (Oldenburg) | NorderneyTelefon: 0441 390 111 0
E-Mail: [email protected]
Ludwig-Erhard-Straße 20, 26209 Hatten
Häufige Fragen zur NWG-Energieberatung
- Was ist der Unterschied zwischen der BAFA-NWG-Energieberatung und einem Energieaudit nach DIN EN 16247?
- Die BAFA-geförderte Energieberatung (EBN) richtet sich an Eigentümer und Betreiber von Einzelgebäuden und Anlagen. Das Energieaudit nach DIN EN 16247 ist für größere Unternehmen nach der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) verpflichtend und betrachtet das gesamte Unternehmen inklusive aller Standorte und Prozesse. Beide Instrumente können sich ergänzen — ein EBN-Bericht kann als Teil eines Unternehmens-Audits anerkannt werden. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
- Muss ich als Eigentümer einen Eigenanteil leisten?
- Ja. Die BAFA übernimmt bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten (Quelle: BAFA-Richtlinie EBN, Stand Dezember 2024); den Restbetrag trägt der Auftraggeber selbst. Die genauen Beratungskosten hängen von Gebäudegröße und Leistungsumfang ab. Sprechen Sie uns an — wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot inklusive Förderrechnung. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
- Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
- Der Förderantrag muss vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags gestellt werden. Das heißt: Bevor Sie den Liefer- bzw. Leistungsvertrag mit dem Ingenieurbüro abschließen, muss die Antragstellung bei der BAFA erfolgt sein. Ingenieurbüro Brinkmann koordiniert diesen Schritt für Sie — fragen Sie frühzeitig an, damit keine Frist versäumt wird. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
- Welche Gebäude sind nicht förderfähig?
- Von der Förderung ausgeschlossen sind reine Wohngebäude, Bundesbehörden und Bundesunternehmen sowie Neubauten, die noch nicht in Betrieb genommen wurden. Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbeanteil können teilweise förderfähig sein — die genaue Abgrenzung klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
- Kann ich nach der NWG-Energieberatung auch Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen beantragen?
- Ja. Der Energiebericht ist eine anerkannte Planungsgrundlage für Folgeanträge im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) — zum Beispiel für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der KfW-BEG-Programme für Nichtwohngebäude. Die Beratung kann damit unmittelbar zur Investitionsplanung und Folgefinanzierung genutzt werden. Ingenieurbüro Brinkmann begleitet Sie auf Wunsch vom Energiebericht bis zur Sanierungsbegleitung. Förderfähigkeit und -höhe richten sich nach der jeweils gültigen BAFA-Richtlinie; kein Rechtsanspruch auf Fördergewährung.
Stand: KW 26/2026
Verwandte Leistungen
Energieberatung (Wohngebäude)
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und BAFA-Energieberatung für Wohngebäude — gefördert durch das BAFA.
Förderkompass
Übersicht über aktuelle Förderprogramme für Energieeffizienz und Sanierung — BEG, BAFA, KfW und regionale Mittel.
Energieausweis
Gesetzlich vorgeschriebener Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude — Bedarfs- und Verbrauchsausweis nach GEG.
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