Wann brauchen Sie einen Energieausweis?
Das GEG verpflichtet Eigentümer, bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung einen gültigen Energieausweis vorzulegen — spätestens bei der Besichtigung. Für Neubauten ist er nach Fertigstellung gesetzlich vorgeschrieben; nach bestimmten Sanierungsmaßnahmen muss er aktualisiert werden.
Liegt kein gültiger Ausweis vor, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden (§ 108 Abs. 1 GEG, Stand: 9. Januar 2026).
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis — was passt für Ihr Gebäude?
Die Wahl des Ausweis-Typs hängt vom Gebäude ab:
Basiert auf dem gemessenen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Zulässig für Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder Bauantrag nach dem 1. November 1977 — sowie für ältere Gebäude, die nachweislich das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 (WSchVO 1977) erfüllen. Günstiger und schnell ausgestellt.
Berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand von Bausubstanz und Anlagentechnik. Pflicht für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 sowie für alle Neubauten. Zeigt das tatsächliche energetische Potenzial — und liefert wichtige Eingangswerte für eine spätere Sanierungsberatung mit Förderbegleitung.
Seit Mai 2026 werden Energieausweise nach der einheitlichen europäischen A-G-Skala (EPBD) ausgestellt.
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Energieeffizienz-Experte (dena-Liste) · Anerkannt für Wohn- und Nichtwohngebäude
Mehr als ein Ausweis — individuelle Energieberatung
Manchmal reicht der Energieausweis nicht aus. Wer seinen Gebäudebestand energetisch verbessern, Sanierungskosten durch Förderung senken oder einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen möchte, braucht eine vollständige Energieberatung.
Als Energieeffizienz-Experte (dena-Liste) — zugelassen für BAFA- und KfW-Förderprogramme — begleitet das Ingenieurbüro Brinkmann Sie von der Bestandsaufnahme bis zur Förderantragstellung.
Ihr Ansprechpartner
Jan BrinkmannDipl.-Ing., dena-zugelassener Energieeffizienz-Experte (GIH), DGNB- und BiRN-Auditor, BAFA-SachverständigerInhaber Ingenieurbüro Brinkmann
Energieeffizienz-Experte (dena-Liste) · BAFA & KfW zugelassen
Hatten (Oldenburg) | NorderneyTelefon: 0441 390 111 0
E-Mail: [email protected]
Ludwig-Erhard-Straße 20, 26209 Hatten
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