Was wir für Sie tun

Der Energieausweis ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden Pflicht (§ 87 GEG i.d.F. v. 01.01.2024). Das Ingenieurbüro Brinkmann stellt Bedarfs- und Verbrauchsausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude in Oldenburg, Bremen und auf Norderney aus — ausgestellt von einem BAFA-zugelassenen Energieberater.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Beide Ausweisformen sind rechtlich gleichwertig, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Bestandsaufnahme des Gebäudes und liefert unabhängig von Nutzungsverhalten aussagekräftige Werte. Der Verbrauchsausweis wertet die tatsächlichen Heizkosten der letzten drei Jahre aus — einfacher, aber nutzungsabhängig.
Pflicht-Ausweistypen nach GEG
Für bestimmte Gebäude schreibt das GEG den Bedarfsausweis vor: Neubauten (immer Bedarfsausweis), Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die vor dem 01.11.1977 fertiggestellt wurden und nicht saniert sind (§ 79 GEG), sowie Nichtwohngebäude generell.
Unser Leistungsumfang
- Bedarfsausweis nach GEG (Wohngebäude und NWG)
- Verbrauchsausweis nach GEG (Wohngebäude)
- Vor-Ort-Begehung und Datendokumentation
- Ausstellung innerhalb von 10 Werktagen nach Datenaufnahme
- Energieausweis für Ferienwohnungen und Ferienimmobilien
Gültigkeitsdauer und Registrierung
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig (§ 88 GEG). Er wird nach Ausstellung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) oder einem vom Land beauftragten Serviceanbieter registriert. Das Ingenieurbüro Brinkmann übernimmt die Registrierung.
Weiterführend: Sanierungsfahrplan.
Wir beraten Sie vor Ort in Oldenburg, Bremen, Bremerhaven und der Nordwestregion.
Auch für Ferienwohnungen gilt die Ausweispflicht bei Vermietung und Verkauf (§ 87 GEG). IB Brinkmann stellt Bedarfs- und Verbrauchsausweise für Küsten- und Inselgebäude aus.
Energieberater auf Norderney →Ablauf

Häufige Fragen
- Wann brauche ich einen Energieausweis?
- Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes sowie bei Neubauten. Wer kein gültiges Dokument vorlegt, riskiert ein Bußgeld bis zu 15.000 € (GEG § 108, Stand 2026).
- Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
- Der Bedarfsausweis basiert auf einer Berechnung nach tatsächlicher Gebäudesubstanz und -technik — er ist unabhängig vom Nutzerverhalten und aussagekräftiger. Der Verbrauchsausweis basiert auf den gemessenen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre, ist günstiger, aber vom Nutzerverhalten abhängig. Für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet wurden und nicht der WärmeschutzV 1977 entsprechen, ist nur der Bedarfsausweis zulässig.
- Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
- Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig, es sei denn, am Gebäude werden wesentliche energetische Änderungen vorgenommen — dann ist ein neuer Ausweis erforderlich.
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