Waagerechtes Ablaufdiagramm im Blueprint-Stil mit vier nummerierten Stationen von links nach rechts: 1. Waermeplan pruefen, 2. Anschlussoption bewerten, 3. Heizsystem und Foerderweg festlegen, 4. Beschluss und Umsetzung. Die Stationen sind mit goldenen Pfeilen verbunden; Titel oben: Der WEG-Entscheidungspfad zur Heizung.
GEG & Recht

Waermeplanung-Frist 30.06.2026: Was WEGs und Hausverwaltungen jetzt beim Heizungstausch entscheiden muessen

Der kommunale Waermeplan ist da - und mit ihm der Entscheidungsdruck. Wie WEGs und Hausverwaltungen jetzt Anschlussoption, Heizung und Foerderung klaeren.

Von Jan Brinkmann, Dipl.-Ing., veröffentlicht am

Stand: KW 27/2026. Rechts- und Foerderrahmen aendern sich. Die genannten Fristen, Paragrafen und Foerderquoten geben den uns bekannten Stand wieder; massgeblich ist stets die zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung bzw. Antragstellung gueltige Fassung. Quellen am Ende des Beitrags.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Groessere Staedte (mehr als 100.000 Einwohner) muessen ihren kommunalen Waermeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen; kleinere Gemeinden haben bis 30. Juni 2028 Zeit. Der Waermeplan zeigt, wo kuenftig ein Waermenetz geplant ist und wo dezentrale Loesungen der Weg sind.
  • Fuer eine WEG ist der Waermeplan damit die erste Entscheidungsgrundlage vor jedem Heizungstausch: Warten wir auf einen Waermenetz-Anschluss oder investieren wir jetzt in eine eigene Anlage?
  • Die 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht aus Paragraf 71 GEG gilt fuer Bestandsgebaeude nicht sofort, sondern greift verzahnt mit der kommunalen Waermeplanung.
  • Fuer die WEG entsteht daraus ein Entscheidungsdruck mit Vorlaufzeit: technische Bestandsaufnahme, Beschlussfassung in der Eigentuemerversammlung und die Foerder- und Nachweiskette brauchen Monate, nicht Wochen.
  • Genau diese Kette begleiten wir als Energieberatung: Waermeplan lesen, Optionen bewerten, beschlussreif aufbereiten, Foerderung sichern.

Was der Stichtag 30.06.2026 wirklich bedeutet

Mit dem Waermeplanungsgesetz sind alle Kommunen verpflichtet, eine kommunale Waermeplanung aufzustellen. Der Zeitplan ist nach Groesse gestaffelt: Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 30. Juni 2026, kleinere Gemeinden bis 30. Juni 2028.

Wichtig fuer die Einordnung: Der Stichtag ist keine Frist fuer Ihre WEG, sondern eine Frist fuer die Kommune. Fuer Sie als Eigentuemergemeinschaft ist er trotzdem der entscheidende Taktgeber - denn sobald der Plan vorliegt, wissen Sie, ob Ihr Gebaeude in einem geplanten oder bestehenden Waermenetzgebiet liegt oder ob Sie auf eine dezentrale Waermeversorgung setzen sollten.

Regionaler Hinweis: Ob fuer Ihre Kommune der Stichtag 2026 oder 2028 gilt, haengt an der Einwohnerzahl. Fuer die Stadt Oldenburg (Oldb.) mit rund 170.000 Einwohnern gilt der fruehe Stichtag 30. Juni 2026. Fuer kleinere Umland-Gemeinden kann der spaetere Stichtag greifen.

Warum der Waermeplan die Entscheidungsgrundlage ist - nicht die Gesetzespflicht allein

Viele WEGs betrachten den Heizungstausch bislang nur durch die Brille der 65-%-EE-Pflicht. Das greift zu kurz. Die eigentliche Weichenstellung ist eine strategische: Liegt Ihr Gebaeude in einem geplanten Waermenetzgebiet oder fuehrt der Weg zu einer dezentralen, erneuerbaren Loesung?

  • Liegt Ihr Gebaeude in einem geplanten Waermenetzgebiet, kann ein Anschluss an Fern- oder Gebaeudenetz die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Loesung sein.
  • Liegt es ausserhalb, fuehrt der Weg in aller Regel zu einer dezentralen, erneuerbaren Loesung - haeufig einer Waermepumpe, gegebenenfalls in Kombination mit Massnahmen an der Gebaeudehuelle.
  • Wer vor Veroeffentlichung des Plans in die falsche Richtung investiert, riskiert eine teure Fehlentscheidung fuer die gesamte Gemeinschaft.

Der Entscheidungspfad fuer Ihre WEG in 4 Schritten

  • 1. Waermeplan pruefen: Klaeren, ob und wann der Plan Ihrer Kommune vorliegt und wie Ihr Objekt darin eingeordnet ist.
  • 2. Anschlussoption bewerten: Ist ein Anschluss an ein Waerme- oder Gebaeudenetz realistisch - technisch, zeitlich, wirtschaftlich?
  • 3. Heizsystem und Foerderweg festlegen: Passendes System waehlen und die dazugehoerige Foerderung samt Reihenfolge und Nachweisen einplanen.
  • 4. Beschluss und Umsetzung: Beschlussreife Vorlage fuer die Eigentuemerversammlung, Beschluss, Beauftragung, Antrag vor Vertragsabschluss, Umsetzung.

Anschluss ans Waermenetz oder dezentrale Loesung? Die Abwaegung

  • Waermenetz-Anschluss - Voraussetzung: Gebaeude liegt in einem bestehenden oder geplanten Netzgebiet. Eingriff je Wohnung tendenziell geringer, Zeithorizont aber stark vom Netzausbau abhaengig.
  • Dezentrale Loesung - Prinzipiell ueberall moeglich und eigenstaendig planbar; Wirtschaftlichkeit haengt staerker vom Gebaeudezustand und Strompreis ab.
  • 65-%-EE-Erfuellung - Beim Waermenetz ueber den Netzbetreiber, bei der dezentralen Loesung ueber die eigene Anlage nachzuweisen.
  • Fazit - Es gibt keine pauschal richtige Antwort. Genau deshalb steht am Anfang die technische Bestandsaufnahme, nicht der Produktkatalog.

Paragraf 71 GEG und 65-%-EE-Pflicht: die Uebergangslogik verstaendlich

Das Gebaeudeenergiegesetz verlangt, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Fuer Bestandsgebaeude gilt diese Pflicht aber nicht ab sofort, sondern ist an die kommunale Waermeplanung gekoppelt.

  • Solange fuer Ihre Kommune noch kein Waermeplan vorliegt, greifen Uebergangsregelungen.
  • Sobald der Waermeplan vorliegt bzw. spaetestens zu den Stichtagen 30.06.2026 oder 30.06.2028, gilt die 65-%-Pflicht fuer neue Heizungen im Bestand.
  • Fuer WEGs ist der Waermeplan damit nicht nur Informationsquelle, sondern auch der Ausloeser fuer rechtlich und wirtschaftlich saubere Vorbereitung.

Beschluss, Nachweiskette, Foerderung: der WEG-spezifische Ablauf

  • Technische Bestandsaufnahme: Ausgangszustand von Heizung, Straengen, Heizflaechen und Gebaeudehuelle erfassen.
  • Beschlussfassung: Der Heizungstausch bzw. Netzanschluss ist in der Eigentuemerversammlung zu beschliessen.
  • Foerder- und Nachweiskette: Zuschuesse ueber die KfW, fuer bestimmte Massnahmen gegebenenfalls BAFA, sind vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags zu beantragen.
  • Rolle des Energieberaters: Fachliche Bestaetigung, Auslegung, Antragsunterstuetzung und die Verzahnung von Technik, Foerderung und Beschlussvorlage.

Konkrete Foerderhoehen nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich aendern koennen und von Ihrem Vorhaben abhaengen. Fuer Wohnungseigentuemergemeinschaften ist die Heizungsfoerderung der KfW (Programm 458) grundsaetzlich zugaenglich, wenn das Vorhaben das Gemeinschaftseigentum betrifft.

Welche Rolle die Energieberatung von IB Brinkmann spielt

Der Waermeplan liefert die Landkarte - die Route fuer Ihre WEG erstellen wir. Wir ordnen den kommunalen Waermeplan fuer Ihr konkretes Objekt ein, fuehren die technische Bestandsaufnahme durch, bereiten eine beschlussreife Entscheidungsvorlage auf und planen Foerderweg und Nachweiskette so, dass keine Frist verloren geht.

Ihr naechster Schritt: Lassen Sie den Waermeplan Ihrer Kommune fuer Ihre WEG einordnen - technische Bestandsaufnahme und Foerderweg aus einer Hand. Zur Energieberatung und weiterfuehrend: individueller Sanierungsfahrplan.

FAQ

Gilt die Frist 30.06.2026 fuer unsere WEG?

Nein. Der 30.06.2026 ist die Frist fuer Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern, ihren Waermeplan vorzulegen. Fuer Ihre WEG ist der Plan die Entscheidungsgrundlage - eine eigene gesetzliche Tauschfrist ergibt sich daraus nicht automatisch.

Muessen wir jetzt sofort auf 65 Prozent erneuerbare Energien umstellen?

Im Bestand ist die 65-%-Pflicht an die kommunale Waermeplanung gekoppelt. Bis der Plan vorliegt, gelten Uebergangsregelungen; danach greift die Pflicht fuer neu eingebaute Heizungen.

Sollen wir auf einen Waermenetz-Anschluss warten?

Das haengt davon ab, ob Ihr Gebaeude im Waermeplan als geplantes Netzgebiet ausgewiesen ist und wie belastbar der Zeitplan des Netzausbaus ist. Diese Abwaegung sollte auf Basis des konkreten Plans und einer technischen Bestandsaufnahme getroffen werden.

Wer entscheidet in der WEG ueber den Heizungstausch?

Die Eigentuemergemeinschaft per Beschluss in der Eigentuemerversammlung. Eine gut vorbereitete Vorlage mit Varianten, Kosten und Foerderung erhoeht die Wahrscheinlichkeit eines tragfaehigen Beschlusses.

Gibt es Foerderung fuer die WEG?

Ja. Fuer den Heizungstausch bestehen Foerderprogramme, insbesondere die KfW-Heizungsfoerderung (Programm 458). Wichtig ist die richtige Reihenfolge: Der Foerderantrag muss vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags gestellt werden.

Hinweise und Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Energieberatung oder Rechtsberatung. Fristen, gesetzliche Regelungen und Foerderkonditionen koennen sich aendern; massgeblich ist der jeweils gueltige Stand. Kein Rechtsanspruch auf Foerdergewaehrung; massgeblich ist die jeweils gueltige Richtlinie der KfW bzw. des BAFA.

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