Was wir für Sie tun

Der Wärmeschutznachweis dokumentiert, dass ein Gebäude die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz einhält. Das Ingenieurbüro Brinkmann erstellt Wärmeschutznachweise nach DIN 4108 als Bestandteil der Bauantragsunterlagen — für Neubau und Sanierung in Oldenburg, Bremen und der Region.
Was ist der Wärmeschutznachweis?
Der Wärmeschutznachweis zeigt, dass das Gebäude den winterlichen Mindestwärmeschutz (Mindest-U-Werte nach DIN 4108-2, Tauwasserschutz nach DIN 4108-3) und den sommerlichen Wärmeschutz (Berechnung nach DIN 4108-2, Anhang C) einhält.
Abgrenzung vom GEG-Nachweis
Der Wärmeschutznachweis ist vom GEG-Energienachweis zu unterscheiden: Der GEG-Nachweis prüft den Jahresprimärenergiebedarf und den Wärmeverlust insgesamt; der Wärmeschutznachweis prüft bauteilbezogene Mindestwerte.
Wir beraten Sie vor Ort in Oldenburg, Bremen, Bremerhaven und der Nordwestregion.
Ablauf

Häufige Fragen
- Wann ist der Wärmeschutznachweis erforderlich?
- Bei Neubauten als Teil der Bauantragsunterlagen (NBauO, BremLBO), bei Sanierungen wenn die Gebäudehülle verändert wird, und ergänzend zum GEG-Nachweis wenn die Landesbauordnung beides verlangt.
- Was ist der Unterschied zwischen Wärmeschutznachweis und GEG-Nachweis?
- Der Wärmeschutznachweis prüft bauteilbezogene Mindestwerte nach DIN 4108. Der GEG-Nachweis prüft den Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes insgesamt.
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