Mehrfamilienhaus mit Photovoltaik als Motiv für das Energieaudit nach DIN EN 16247.
Energie und Sanierung

Energieaudit nach EDL-G: Pflicht einhalten – Potenziale heben

Normgerechte Energieaudits nach DIN EN 16247 für Nicht-KMU — von der Bestandsaufnahme bis zum zertifizierten Prüfbericht.

Jetzt anfragen

Was wir für Sie tun

Dreispaltige Blueprint-Grafik zu Gebaeudehuelle, Anlagentechnik und Betriebsdaten eines Energieaudits.

Unternehmen, die nach EU-Definition kein KMU sind (≥ 250 Mitarbeitende oder ≥ 50 Mio. EUR Umsatz und ≥ 43 Mio. EUR Bilanzsumme), sind nach § 8 EDL-G verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen zu lassen. IB Brinkmann führt normgerechte Audits nach DIN EN 16247 durch.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Nicht-KMU im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG. Befreiung ist möglich bei einem zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS. Maßgeblich ist § 8 EDL-G in der jeweils gültigen Fassung — bitte vor Entscheidung auf bafa.de prüfen.

Was prüfen wir?

  • Energieverbrauchsstruktur aller Energieträger (Strom, Gas, Wärme, Kraftstoff)
  • Hauptverbraucher und Einsparpotenziale
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Dokumentation nach DIN EN 16247-1 und -2

Unser Vorgehen

  • Erstgespräch & Scoping: Unternehmensstruktur, Standorte, Energieträger
  • Bestandsaufnahme vor Ort: Gebäude, Technik, Prozesse
  • Auswertung: Verbrauchsprofile, Benchmarking, Potenzialanalyse
  • Prüfbericht nach DIN EN 16247: auditfähig für BAFA-Kontrollen

Qualifikation & Nachweis

Jan Brinkmann ist zertifizierter Energieauditor. Die Kursergänzung Energieaudit DIN EN 16247 (GIH Baden-Württemberg e.V., 2022) qualifiziert zur Durchführung von Pflichtaudits nach § 8a EDL-G.

Wir beraten Sie regional in der Nordwestregion und bundesweit.

Ablauf

Horizontales Prozessdiagramm „Energieaudit“ in 5 Schritten: Vorgespräch & Beauftragung, Datenerhebung & Unterlagen, Vor-Ort-Begehung, Auswertung & Bericht, Maßnahmenempfehlung. Nummernkreise 01–05 mit Pfeilen, Navy/Gold-Stil.

Häufige Fragen

Wer ist zur Durchführung eines Energieaudits nach EDL-G verpflichtet?
Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sind, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen lassen — oder alternativ ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder Umweltmanagementsystem (EMAS) betreiben.
Was wird beim Energieaudit geprüft?
Das Audit umfasst alle wesentlichen Energiebereiche: Gebäude und Gebäudehülle, technische Anlagen (Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung), Produktionsprozesse und Transportlogistik. Ergebnis ist ein strukturierter Maßnahmenkatalog mit Einsparpotenzial in kWh und €.
Was droht bei fehlendem Energieaudit?
Nicht-KMU, die das Audit nicht fristgerecht nachweisen, riskieren ein Bußgeld von bis zu 50.000 € nach § 8 EDL-G. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Pflicht.

Qualifikation & Downloads

Erstberatung direkt buchen

Wählen Sie online Ihren Termin oder schreiben Sie uns kurz per WhatsApp — Rückmeldung innerhalb von einem Werktag.

Termin wählen0441 390 111 0WhatsApp