Was wir für Sie tun

Unternehmen, die nach EU-Definition kein KMU sind (≥ 250 Mitarbeitende oder ≥ 50 Mio. EUR Umsatz und ≥ 43 Mio. EUR Bilanzsumme), sind nach § 8 EDL-G verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen zu lassen. IB Brinkmann führt normgerechte Audits nach DIN EN 16247 durch.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Nicht-KMU im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG. Befreiung ist möglich bei einem zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS. Maßgeblich ist § 8 EDL-G in der jeweils gültigen Fassung — bitte vor Entscheidung auf bafa.de prüfen.
Was prüfen wir?
- Energieverbrauchsstruktur aller Energieträger (Strom, Gas, Wärme, Kraftstoff)
- Hauptverbraucher und Einsparpotenziale
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Dokumentation nach DIN EN 16247-1 und -2
Unser Vorgehen
- Erstgespräch & Scoping: Unternehmensstruktur, Standorte, Energieträger
- Bestandsaufnahme vor Ort: Gebäude, Technik, Prozesse
- Auswertung: Verbrauchsprofile, Benchmarking, Potenzialanalyse
- Prüfbericht nach DIN EN 16247: auditfähig für BAFA-Kontrollen
Qualifikation & Nachweis
Jan Brinkmann ist zertifizierter Energieauditor. Die Kursergänzung Energieaudit DIN EN 16247 (GIH Baden-Württemberg e.V., 2022) qualifiziert zur Durchführung von Pflichtaudits nach § 8a EDL-G.
Wir beraten Sie regional in der Nordwestregion und bundesweit.
Ablauf

Häufige Fragen
- Wer ist zur Durchführung eines Energieaudits nach EDL-G verpflichtet?
- Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sind, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen lassen — oder alternativ ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder Umweltmanagementsystem (EMAS) betreiben.
- Was wird beim Energieaudit geprüft?
- Das Audit umfasst alle wesentlichen Energiebereiche: Gebäude und Gebäudehülle, technische Anlagen (Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung), Produktionsprozesse und Transportlogistik. Ergebnis ist ein strukturierter Maßnahmenkatalog mit Einsparpotenzial in kWh und €.
- Was droht bei fehlendem Energieaudit?
- Nicht-KMU, die das Audit nicht fristgerecht nachweisen, riskieren ein Bußgeld von bis zu 50.000 € nach § 8 EDL-G. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Pflicht.
Qualifikation & Downloads
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