Was wir für Sie tun
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Biogasanlage ist ein komplexes Verfahren mit strengen Anforderungen an die Unterlagen. Als Ingenieurbüro mit Erfahrung in BImSchG-Genehmigungsverfahren begleiten wir Ihr Projekt von der Antragskonferenz bis zum Bescheid.
Wann ist eine Biogasanlage genehmigungsbedürftig?
Ob eine Biogasanlage immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig ist, richtet sich nach Anhang 1 der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen). Relevant sind unter anderem die Feuerungswärmeleistung des BHKW, der Durchsatz an Gärsubstraten und die Lagerkapazitäten für Gülle und Gärreste. Die konkreten Schwellen sind vor der Planung gegen die aktuelle Fassung der 4. BImSchV zu prüfen. Kleinere Anlagen unterhalb dieser Schwellen können rein baurechtlich genehmigt werden.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Genehmigungsberatung im Einzelfall. Schwellenwerte und Verfahrensanforderungen sind vor Beginn der Planung gegen die jeweils gültige Fassung der 4. BImSchV und des UVPG zu prüfen.
Vereinfachtes vs. förmliches Verfahren
- Vereinfachtes Verfahren (§ 19 BImSchG): ohne Öffentlichkeitsbeteiligung — kein Erörterungstermin, kürzere Verfahrensdauer
- Förmliches Verfahren (§ 10 BImSchG): mit öffentlicher Bekanntmachung, Auslegung und Erörterungstermin — typisch für größere Anlagen
- Zuordnung: Spalte 1 (förmlich) oder Spalte 2 (vereinfacht) in Anhang 1 der 4. BImSchV
UVP-Vorprüfung
Nach dem UVPG kann für Biogasanlagen eine standortbezogene oder allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich sein. Das Ergebnis der UVP-Vorprüfung beeinflusst die Verfahrensart und den Unterlagenumfang. Wir koordinieren die Vorprüfung und stimmen sie mit der Genehmigungsbehörde ab.
Antragsunterlagen
Typischer Unterlagenumfang (abhängig von Anlage und Verfahrensart):
- Anlagenbeschreibung (Verfahrenstechnik, BHKW, Behälter, Lagerung)
- Immissionsprognose (Geruch, Lärm, Staub — nach TA Luft / TA Lärm)
- Sicherheitsbetrachtung (Explosionsschutz, Druckentlastung)
- Brandschutzkonzept
- Genehmigungszeichnungen (Lageplan, Grundrisse, Schnitte)
- Angaben zum Dünge- und Abfallrecht
- Ggf. Fauna-Flora-Habitat- und Naturschutzbelange
Relevante Regelwerke
- BImSchG: Bundesimmissionsschutzgesetz
- 4. BImSchV: Genehmigungsbedürftige Anlagen (Schwellenwerte, Verfahrensspalten)
- TA Luft: Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- TA Lärm: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
- 12. BImSchV: Störfall-Verordnung (je nach Lagermenge relevant)
- UVPG: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
- Düngerecht, Abfallrecht: je nach Substratart und Gärrestverwendung
Ablauf & Dauer
- Antragskonferenz: Vorabklärung mit der Genehmigungsbehörde (Unterlagenumfang, Verfahrensart)
- Vollständigkeitsprüfung: Behörde prüft, ob alle Unterlagen vorliegen
- Öffentlichkeitsbeteiligung: nur beim förmlichen Verfahren (Auslegung, Erörterungstermin)
- Fachbehördenbeteiligung: Wasserbehörde, Naturschutzbehörde, Baurecht
- Genehmigungsbescheid
Dauer: Je nach Verfahrensart, UVP-Ergebnis und Vollständigkeit der Unterlagen sehr unterschiedlich. Vollständige, prüffähige Antragsunterlagen sind der wichtigste Hebel für ein zügiges Verfahren.
Wie wir Sie begleiten
- Vorabklärung der Genehmigungspflicht und Verfahrensart
- Antragsmanagement: Zusammenstellung und Koordination aller Unterlagen
- Gutachten-Koordination (Immissionsprognose, Brandschutz)
- Behördenkommunikation und Erörterungsbegleitung
- Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 8a BImSchG) wenn zeitkritisch
Wir beraten Sie vor Ort in Oldenburg, Bremen, Bremerhaven und der Nordwestregion.
Häufige Fragen
- Braucht jede Biogasanlage eine BImSchG-Genehmigung?
- Nicht jede – maßgeblich sind die Schwellen in Anhang 1 der 4. BImSchV (u. a. Durchsatz, Leistung, Lagermengen). Kleinere Anlagen können rein baurechtlich genehmigt werden. Wir prüfen die Einordnung für Ihr Vorhaben.
- Vereinfachtes oder förmliches Verfahren – was gilt für mich?
- Das hängt von der Anlagengröße und der Einstufung in Anhang 1 der 4. BImSchV ab. Das förmliche Verfahren (§ 10 BImSchG) sieht eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor, das vereinfachte (§ 19 BImSchG) nicht.
- Wie lange dauert die Genehmigung?
- Das hängt von Verfahrensart, UVP-Prüfung und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Vollständige, prüffähige Antragsunterlagen sind der wichtigste Hebel für ein zügiges Verfahren. Eine pauschale Zusage zur Verfahrensdauer ist nicht möglich.
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